Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein 2026 – bis zu 75 Prozent Zuschuss für den Einsatz von KI

Auf einen Blick

Die KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein bezuschusst den Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten für etablierte Unternehmen und KMU, mit 75 Prozent für Start-ups und öffentliche Einrichtungen. Es gilt eine De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro brutto über drei Jahre. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben, die Auszahlung erfolgt rückwirkend. Zuständig ist die Staatskanzlei Schleswig-Holstein, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.

KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein – symbolische Illustration

Wer in Schleswig-Holstein ein KI-Vorhaben plant, findet mit der KI-Förderrichtlinie ein Landesprogramm, das sich gezielt an den Einsatz Künstlicher Intelligenz richtet – unabhängig davon, ob es sich um ein etabliertes Unternehmen, ein junges Start-up, eine Hochschule oder eine öffentliche Einrichtung handelt.

Zuständig ist die Staatskanzlei Schleswig-Holstein. Dieser Artikel erklärt die Förderquoten, die Antragsberechtigung, wichtige formale Voraussetzungen und den zweistufigen Antragsweg.

Was ist die KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein?

Die KI-Förderrichtlinie ist ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein für Vorhaben, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Gegenstand haben. Anders als viele Digitalisierungsprogramme, die KI nur als eines von mehreren möglichen Themen zulassen, ist diese Richtlinie ausdrücklich auf KI-Vorhaben zugeschnitten.

Verantwortlich für das Programm ist die Staatskanzlei Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

Wer ist antragsberechtigt?

Die KI-Förderrichtlinie richtet sich an einen breiten Kreis von Antragstellenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Start-ups, die jünger als 5 Jahre und wachstumsorientiert sind
  • Universitäten und Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Förderhöhe: 50 oder 75 Prozent

Die Förderquote hängt vom Typ der antragstellenden Stelle ab:

Antragstellende StelleFörderquote
Etablierte Unternehmen und KMU50 Prozent
Start-ups (jünger als 5 Jahre, wachstumsorientiert)75 Prozent
Öffentliche Einrichtungen75 Prozent

De-minimis-Obergrenze beachten

Es gilt eine De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro brutto innerhalb von drei Jahren. Andere De-minimis-Beihilfen, die das Unternehmen im selben Zeitraum erhalten hat, werden angerechnet.

Wichtige Voraussetzungen bei der Antragstellung

Zwei formale Anforderungen sind bei der Antragstellung besonders zu beachten:

  • Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
  • Bei Förderbeträgen ab 100.000 Euro sind mindestens 3 Vergleichsangebote vorzulegen

Auszahlung erfolgt rückwirkend

Die Förderung wird rückwirkend gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen. Planen Sie daher eine Vorfinanzierung Ihres Vorhabens ein, bis die Fördersumme nach Nachweis der zweckgemäßen Verwendung überwiesen wird.

Antragsverfahren: zweistufig über die Staatskanzlei

Das Antragsverfahren der KI-Förderrichtlinie ist zweistufig aufgebaut:

  1. 1

    Projektskizze einreichen

    Zunächst wird eine Projektskizze bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein eingereicht, die das geplante KI-Vorhaben in seinen Grundzügen beschreibt.

  2. 2

    Vollständiger Förderantrag

    Erst nach positiver Bewertung der Projektskizze wird zum vollständigen Förderantrag aufgefordert, in dem das Vorhaben detailliert dargestellt und die förderfähigen Kosten beziffert werden.

Frühzeitig Kontakt aufnehmen

Da die Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und im Ermessen der Staatskanzlei erfolgt, lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um Fristen und den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel zu klären.

Häufige Fragen zur KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung durch die KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein?

Etablierte Unternehmen und KMU erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen erhalten mit 75 Prozent eine höhere Förderquote. In beiden Fällen gilt eine De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro brutto innerhalb von drei Jahren.

Wer kann die KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups (jünger als 5 Jahre und wachstumsorientiert), Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Darf das Vorhaben bei Antragstellung schon begonnen haben?

Nein. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zum Verlust der Förderfähigkeit.

Muss ich für größere Vorhaben mehrere Angebote einholen?

Ja. Bei Förderbeträgen ab 100.000 Euro sind mindestens 3 Vergleichsangebote im Rahmen der Antragstellung vorzulegen.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt rückwirkend gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen, sodass das Vorhaben zunächst vorfinanziert werden muss.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst wird eine Projektskizze bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein eingereicht. Erst nach positiver Bewertung der Skizze folgt der vollständige Förderantrag.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.