Ab dem 17. August 2026 bietet die NRW.BANK mit NRW.BANK.Impuls KI ein neues Zuschussprogramm an, das kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen den Einstieg in den Einsatz Künstlicher Intelligenz erleichtern soll. Das Programm ist damit eines der jüngsten Angebote innerhalb der Digitalisierungsförderung der NRW.BANK.
Dieser Artikel erklärt die beiden Fördermodule, die Voraussetzungen, die Förderhöhe und wie der digitale Antrag über das Kundenportal der NRW.BANK abläuft.
Was ist NRW.BANK.Impuls KI?
NRW.BANK.Impuls KI ist ein Zuschussprogramm der NRW.BANK, das kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützt, Künstliche Intelligenz im eigenen Unternehmen einzusetzen – von der ersten Idee bis zur praktischen Erprobung. Das Programm startet am 17. August 2026 und steht im ersten Förderjahr mit einem Budget von 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Ganz neues Programm ab 17. August 2026
NRW.BANK.Impuls KI ist ein sehr junges Förderprogramm, das erst am 17. August 2026 startet. Da das Budget für das erste Jahr mit 3 Millionen Euro begrenzt ist, kann es sich für interessierte Unternehmen lohnen, den Antrag frühzeitig vorzubereiten, sobald das Programm verfügbar ist.
Modul A und Modul B: von der Idee zur Erprobung
NRW.BANK.Impuls KI gliedert sich in zwei Module, die unterschiedliche Phasen eines KI-Vorhabens abdecken:
- Modul A – KI-Anwendungsfall-Identifikation und -Konzeption: Unterstützung dabei, einen sinnvollen Einsatzbereich für Künstliche Intelligenz im Unternehmen zu identifizieren und konzeptionell auszuarbeiten
- Modul B – KI-Systementwicklung und -erprobung: Unterstützung bei der konkreten Entwicklung und dem Test eines KI-Systems auf Basis eines vorliegenden Anwendungsfalls
Beide Module lassen sich kombinieren
Da ein Unternehmen innerhalb von zwei Jahren maximal zwei Zuschüsse aus NRW.BANK.Impuls KI erhalten kann, lässt sich das Programm so nutzen, dass zunächst Modul A für die Konzeption eines KI-Anwendungsfalls beantragt wird und anschließend Modul B für dessen Entwicklung und Erprobung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen:
- Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen)
- Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
- Maximal zwei Zuschüsse aus NRW.BANK.Impuls KI pro Unternehmen innerhalb von zwei Jahren
Förderhöhe: 50 Prozent, bis zu 25.000 Euro
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Er liegt mindestens bei 5.000 Euro und höchstens bei 25.000 Euro, bezogen auf einen Förderzeitraum von 24 Monaten.
- Zuschusshöhe: 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Mindestzuschuss: 5.000 Euro
- Höchstzuschuss: 25.000 Euro
- Förderzeitraum: 24 Monate
Antragstellung: digital über das Kundenportal
Der Antrag wird digital über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt und muss eine De-minimis-Erklärung enthalten. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei der Zeitpunkt des Vorhabensbeginns.
Vorhaben darf vor Bewilligung nicht beginnen
Das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein. Stellen Sie den Antrag daher, bevor Sie mit der Umsetzung Ihres KI-Vorhabens starten – ein bereits begonnenes Vorhaben ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Digitale Antragstellung über das Kundenportal der NRW.BANK
- Beifügung einer De-minimis-Erklärung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Für größere Digitalisierungsvorhaben, die über die Konzeption und Erprobung eines KI-Anwendungsfalls hinausgehen, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf NRW.BANK.Invest Zukunft oder MID-Digitalisierung.
Häufige Fragen zu NRW.BANK.Impuls KI
Was ist NRW.BANK.Impuls KI?
NRW.BANK.Impuls KI ist ein neues Zuschussprogramm der NRW.BANK, das ab dem 17. August 2026 zur Verfügung steht. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der Identifikation, Konzeption, Entwicklung und Erprobung von KI-Anwendungsfällen im eigenen Unternehmen.
Was unterscheidet Modul A von Modul B?
Modul A fördert die Identifikation und Konzeption eines KI-Anwendungsfalls – also die Phase, in der ein Unternehmen prüft und ausarbeitet, wo und wie Künstliche Intelligenz sinnvoll eingesetzt werden könnte. Modul B fördert die anschließende KI-Systementwicklung und -erprobung, also die konkrete Umsetzung und den Test eines KI-Systems.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 5.000 Euro und höchstens 25.000 Euro, über einen Förderzeitraum von 24 Monaten.
Wie oft kann ein Unternehmen den Zuschuss erhalten?
Ein Unternehmen kann maximal zwei Zuschüsse aus NRW.BANK.Impuls KI innerhalb von zwei Jahren erhalten – etwa einen für Modul A und einen für Modul B, oder zweimal für unterschiedliche Vorhaben.
Darf mit dem Vorhaben schon vor der Antragstellung begonnen werden?
Nein. Das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein. Unternehmen müssen die Bewilligung der NRW.BANK abwarten, bevor sie mit der Umsetzung des KI-Vorhabens starten.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird digital über das Kundenportal der NRW.BANK eingereicht und muss eine De-minimis-Erklärung enthalten. Für das erste Jahr steht dem Programm ein Budget von 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
