Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

MID-Digitalisierung NRW – 50 Prozent Zuschuss bis 15.000 Euro für marktreife digitale Produkte

Auf einen Blick

MID-Digitalisierung ist ein Förderprogramm der NRW.BANK für kleine, kleinste und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Es bezuschusst die Entwicklung marktreifer digitaler Produkte unter Einsatz von KI, Machine Learning, Data Mining, AR/VR oder Echtzeitverarbeitung mit 50 Prozent, maximal 15.000 Euro (Mindestzuschuss 4.000 Euro). Die Auswahl erfolgt über ein monatliches Losverfahren.

MID-Digitalisierung NRW – symbolische Illustration

MID-Digitalisierung gehört zur MID-Programmfamilie der NRW.BANK, mit der das Land Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen bei unterschiedlichen Aspekten der digitalen Transformation unterstützt. Das Programm richtet sich speziell an Unternehmen, die ein digitales Produkt entwickeln wollen, das moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Machine Learning nutzt.

Anders als viele andere Förderprogramme läuft die Antragsauswahl bei MID-Digitalisierung nicht nach dem Prinzip „first come, first served“, sondern über ein monatliches Losverfahren.

Dieser Artikel erklärt die Förderhöhe, die förderfähigen Technologien, das Losverfahren sowie eine wichtige Änderung, die seit Anfang 2026 gilt.

Was ist MID-Digitalisierung?

MID-Digitalisierung ist ein Zuschussprogramm der NRW.BANK, das die Entwicklung marktreifer digitaler Produkte fördert. Voraussetzung ist, dass für die Entwicklung mindestens eine der folgenden Technologien zum Einsatz kommt: Künstliche Intelligenz, Machine Learning, Data Mining, Augmented oder Virtual Reality, oder Echtzeitverarbeitung.

Ziel des Programms ist es, kleinen und mittleren Unternehmen in NRW den Schritt von der Idee zum marktreifen digitalen Produkt finanziell zu erleichtern.

Teil der MID-Programmfamilie

Neben MID-Digitalisierung gibt es bei der NRW.BANK weitere MID-Programme, etwa MID-Digitale Sicherheit, MID-Assistent/in und MID-Digitale Prozesse. Je nach Vorhaben kann eines dieser Schwesterprogramme besser passen als MID-Digitalisierung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die EU-Definition für kleine, kleinste und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

  • Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition
  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
  • Vorhaben zielt auf ein marktreifes digitales Produkt ab
  • Einsatz mindestens einer der geförderten Technologien (KI, ML, Data Mining, AR/VR, Echtzeitverarbeitung)

Förderhöhe: 50 Prozent, bis 15.000 Euro

Die Förderquote ist mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten pauschal festgelegt. Der maximale Zuschuss beträgt 15.000 Euro. Gleichzeitig gilt ein Mindestzuschuss von 4.000 Euro – Ihr Vorhaben muss also ein Mindestvolumen an förderfähigen Kosten aufweisen, damit sich ein Antrag lohnt.

ParameterWert
Förderquote50 % (pauschal)
Maximaler Zuschuss15.000 Euro
Mindestzuschuss4.000 Euro

Das Losverfahren: So läuft die Antragstellung

Anträge auf MID-Digitalisierung werden nicht laufend bearbeitet, sondern über ein monatliches Losverfahren ausgewählt.

  • Interessenbekundung im vorgesehenen Zeitraum einreichen
  • Monatliche Ziehung entscheidet, welche Interessenbekundungen zur Antragstellung zugelassen werden
  • Nach positiver Ziehung: 28 Tage Zeit für die Einreichung des vollständigen Förderantrags
  • Frist von 28 Tagen unbedingt einhalten, sonst verfällt die Chance aus dieser Losrunde

28-Tage-Frist nicht verpassen

Sobald Ihre Interessenbekundung im Losverfahren gezogen wurde, haben Sie nur 28 Tage Zeit, um den eigentlichen Antrag vollständig einzureichen. Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen daher schon während der Wartezeit auf das Losergebnis vor.

Änderung seit 1. Januar 2026: interne Prozesse jetzt separat gefördert

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Digitalisierung interner Unternehmensprozesse nicht mehr über MID-Digitalisierung förderfähig. Wer beispielsweise interne Abläufe, Verwaltungsprozesse oder betriebliche Software digitalisieren möchte, ohne dass daraus ein marktreifes, extern vermarktetes digitales Produkt entsteht, ist bei MID-Digitalisierung nicht mehr richtig.

Neues Schwesterprogramm: MID-Digitale Prozesse

Für die Digitalisierung interner Unternehmensprozesse gibt es seit dem 1. Januar 2026 das eigenständige Programm MID-Digitale Prozesse. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welches der beiden Programme zu Ihrem Vorhaben passt.

Häufige Fragen zu MID-Digitalisierung NRW

Wie hoch ist die Förderung bei MID-Digitalisierung?

Die Förderquote liegt einheitlich bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Der Mindestzuschuss beträgt 4.000 Euro, das Vorhaben muss also entsprechend dimensioniert sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine, kleinste und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Welche Technologien werden gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung marktreifer digitaler Produkte unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Machine Learning, Data Mining, Augmented oder Virtual Reality oder Echtzeitverarbeitung.

Wie funktioniert das Losverfahren?

Anträge werden nicht laufend bearbeitet, sondern über ein monatliches Losverfahren ausgewählt. Wird Ihr Antrag gezogen, haben Sie anschließend ein Zeitfenster von 28 Tagen, um den eigentlichen Förderantrag zu stellen.

Kann ich mit MID-Digitalisierung auch interne Prozesse digitalisieren?

Nein, seit dem 1. Januar 2026 ist die Digitalisierung interner Unternehmensprozesse nicht mehr über MID-Digitalisierung förderfähig. Dafür gibt es seither das eigenständige Programm MID-Digitale Prozesse.

Wer ist die zuständige Förderstelle?

MID-Digitalisierung wird von der NRW.BANK abgewickelt. Anträge laufen über das Kundenportal der NRW.BANK, inklusive des monatlichen Losverfahrens.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.