Wirtschaft Aktualisiert Mai 2026

Mikromezzaninfonds Deutschland 2026 – stille Beteiligung bis 150.000 Euro für Kleinstunternehmen

Auf einen Blick

Der Mikromezzaninfonds Deutschland III (MMF III) stellt Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen stille Beteiligungen bereit. Standardunternehmen erhalten bis zu 100.000 Euro, bestimmte Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Über das Programm stehen bis Ende 2029 75 Millionen Euro bereit. Sicherheiten im klassischen Sinn sind nicht erforderlich, weil die Beteiligung wirtschaftlich wie Eigenkapital wirkt.

Kleinunternehmer erhält Finanzierung bei Bankgespräch
Kleinunternehmer erhält Finanzierung bei Bankgespräch. Bild: KI generiert

Klein- und Kleinstunternehmen haben es bei klassischen Bankkrediten oft schwer: Es fehlt an ausreichendem Eigenkapital, an Sicherheiten oder an einer langen Bilanzhistorie. Der Mikromezzaninfonds Deutschland schafft hier eine Brücke, indem er stille Beteiligungen bereitstellt, die wirtschaftlich wie Eigenkapital wirken.

Der Fonds ist eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums und wurde inzwischen in seiner dritten Auflage (MMF III) bis Ende 2029 verlängert. Über die ersten beiden Auflagen wurden seit 2013 bereits über 3.800 Klein- und Kleinstunternehmen gefördert; der MMF III stellt weitere 75 Millionen Euro bereit.

Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise stiller Beteiligungen, die Förderkonditionen, die Zielgruppen mit erhöhter Förderung und das Antragsverfahren über die regionalen MBGs.

Was ist der Mikromezzaninfonds Deutschland?

Der Mikromezzaninfonds ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Er stellt jungen, kleinen und Kleinstunternehmen Mezzanine-Kapital bereit, also eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Die aktuelle dritte Auflage (MMF III) hat ein Volumen von 75 Millionen Euro und läuft bis Ende 2029.

Anders als klassische Förderkredite oder reine Stipendien wirkt das Mezzanine-Kapital wirtschaftlich wie Eigenkapital. Es stärkt also die Bilanz und erhöht die Bonität, ohne Sicherheiten zu binden. Damit erleichtert es Folgefinanzierungen über Banken oder andere Kapitalgeber.

Träger und Verwaltung

Träger: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Verwaltung: Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGs) der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK als Hauptkoordinator. Aktuelle Informationen, Antragsformulare und regionale MBG-Kontakte finden Sie auf mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen sowie junge Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Bestimmte Zielgruppen profitieren von erhöhter Förderung.

  • Klein- und Kleinstunternehmen nach EU-Definition (max. 50 Mitarbeiter, 10 Mio. Euro Umsatz)
  • Existenzgründungen mit klarem Geschäftsmodell
  • Junge Unternehmen in der Wachstumsphase
  • Sitz und operative Tätigkeit in Deutschland
  • Tragfähiges Geschäftsmodell mit Aussicht auf Ertrag
  • Bei Zielgruppen-Förderung: Frauen, Migranten, Arbeitslose, gemeinwohlorientiert

Vorgründungsphase nicht förderfähig

Anders als reine Stipendienprogramme finanziert der Mikromezzaninfonds nicht die Vorgründungsphase, sondern bereits gegründete Unternehmen. Wer noch nicht gegründet hat, sollte zunächst auf Stipendien wie EXIST-Gründerstipendium, Gründungszuschuss oder Landes-Stipendien zurückgreifen und sich nach Gründung um den Mikromezzaninfonds bemühen.

Wie hoch ist die Beteiligung?

Die Beteiligungshöhe richtet sich nach dem Profil des Unternehmens. Standardunternehmen erhalten bis zu 100.000 Euro, bestimmte Zielgruppen sogar bis zu 150.000 Euro.

ZielgruppeMaximale BeteiligungLaufzeitForm
Standardunternehmen (Klein- und Kleinstunternehmen)100.000 Eurobis 10 Jahrestille Beteiligung
Gründungen aus Arbeitslosigkeit150.000 Eurobis 10 Jahrestille Beteiligung
Frauengeführte Unternehmen150.000 Eurobis 10 Jahrestille Beteiligung
Unternehmen mit Migrationshintergrund150.000 Eurobis 10 Jahrestille Beteiligung
Gemeinwohl- und ökologisch orientierte Vorhaben150.000 Eurobis 10 Jahrestille Beteiligung

Die Auszahlung erfolgt typischerweise in einer oder zwei Tranchen. Die Tilgung ist meist endfällig, das heißt der Hauptbetrag wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit fließt die vereinbarte Vergütung.

Eigenkapital-Wirkung optimal nutzen

Der größte Vorteil der stillen Beteiligung ist ihre Eigenkapital-Wirkung in der Bilanz. Dadurch verbessert sich die Eigenkapitalquote, was wiederum die Bonität gegenüber Banken erhöht. Wer einen klassischen Bankkredit anschließend aufnehmen will, hat dadurch deutlich bessere Konditionen.

Welche Konditionen gelten?

Die Beteiligung wird verzinst und mit einer Gewinnbeteiligung kombiniert. Sicherheiten im klassischen Sinn sind nicht erforderlich.

  • Festzins zwischen 6 und 9 Prozent pro Jahr (individuell verhandelt)
  • Zusätzliche Gewinnbeteiligung bei wirtschaftlichem Erfolg
  • Laufzeit typischerweise 10 Jahre mit endfälliger Tilgung
  • Keine klassischen Sicherheiten erforderlich
  • Kein Mitspracherecht des Mezzaninfonds in der Geschäftsführung
  • Steuerliche Behandlung wie Fremdkapital (Zinsen abzugsfähig)

Die genauen Konditionen werden zwischen Unternehmen und MBG individuell verhandelt. Bei besonders hohem Risiko kann die Vergütung am oberen Ende der Spanne liegen; bei stabilen Geschäftsmodellen am unteren Ende.

Wie beantrage ich den Mikromezzaninfonds?

Der Antrag wird über die regionale Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) des jeweiligen Bundeslandes gestellt. In NRW läuft der Antrag direkt über die NRW.BANK.

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    Regionale MBG identifizieren

    Suchen Sie sich aus der Liste der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften die zuständige MBG Ihres Bundeslandes (z. B. MBG Brandenburg, MBG Hessen, MBG Sachsen). In NRW ist die NRW.BANK direkter Ansprechpartner. Die Liste finden Sie auf mikromezzaninfonds-deutschland.de.

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    Erstgespräch mit der MBG vereinbaren

    Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, in dem Vorhaben, Geschäftsmodell und Finanzierungsbedarf besprochen werden. Die MBG gibt eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit und zu den möglichen Konditionen.

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    Antrag mit Businessplan einreichen

    Reichen Sie den Antrag samt Businessplan, Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau, Bilanz oder Eröffnungsbilanz und Lebensläufen der Geschäftsführer bei der MBG ein. Die MBG prüft Geschäftsmodell und Tragfähigkeit.

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    Verhandlung der Konditionen

    Bei positiver Vorprüfung verhandelt die MBG mit Ihnen die genauen Konditionen: Zinssatz, Gewinnbeteiligung, Laufzeit. Diese Verhandlung ist offen, sollte aber realistische Marktstandards reflektieren.

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    Vertrag und Auszahlung

    Nach Einigung wird ein Beteiligungsvertrag geschlossen. Die Auszahlung erfolgt typischerweise innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Vertragsschluss. Während der Laufzeit fallen Berichtspflichten an die MBG an.

Welche Vorhaben werden besonders gefördert?

Der Mikromezzaninfonds ist branchenoffen und unterstützt Vorhaben aus allen Wirtschaftssektoren. Erhöhte Förderung gibt es für Vorhaben mit gesellschaftlicher Relevanz.

  • Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit (mit erhöhter Förderung)
  • Frauengeführte Unternehmen (mit erhöhter Förderung)
  • Unternehmen mit Migrationshintergrund (mit erhöhter Förderung)
  • Sozialunternehmen und gemeinwohlorientierte Vorhaben
  • Ökologisch orientierte Geschäftsmodelle und Cleantech
  • Klassische Handwerks- und Mittelstandsgründungen

Auch klassische Tech-Startups können sich bewerben, sofern sie bereits gegründet sind und ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen. Reine Pre-Seed-Phasen ohne Gründung sind dagegen ausgeschlossen.

Kombinationsmöglichkeiten

Der Mikromezzaninfonds lässt sich gut mit klassischen Förderkrediten und Bankfinanzierungen kombinieren. Die Eigenkapital-Wirkung der stillen Beteiligung wird damit optimal genutzt.

Mögliche Kombinationen

Klassische Bankkredite (mit verbesserten Konditionen wegen Eigenkapital-Wirkung), ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, Landesförderprogramme der MBGs, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. In Kombination lassen sich Gesamtfinanzierungen von mehreren hunderttausend Euro erreichen.

Häufige Fragen zum Mikromezzaninfonds Deutschland

Wie hoch ist die Beteiligung beim Mikromezzaninfonds 2026?

Standardunternehmen erhalten bis zu 100.000 Euro stille Beteiligung. Für bestimmte Zielgruppen wie Gründungen aus Arbeitslosigkeit, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gemeinwohl- und ökologisch orientierte Vorhaben sind bis zu 150.000 Euro möglich. Insgesamt stehen über den MMF III bis Ende 2029 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen sowie Existenzgründer. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und nach EU-Definition als Kleinunternehmen qualifizieren. Eine bereits erfolgte Gründung ist Voraussetzung; reine Vorgründungsphase wird nicht gefördert.

Was ist eine stille Beteiligung?

Eine stille Beteiligung ist eine Form der Mezzanine-Finanzierung, bei der der Geldgeber Kapital bereitstellt, ohne in der Geschäftsführung mitzubestimmen. Sie wird wirtschaftlich wie Eigenkapital behandelt, rechtlich aber als Fremdkapital. Der Mezzaninfonds erhält eine fest vereinbarte Vergütung plus Gewinnbeteiligung, hat aber kein Mitspracherecht im operativen Geschäft.

Welche Konditionen gelten?

Die Vergütung setzt sich aus einem festen Zinssatz und einer gewinnabhängigen Komponente zusammen. Die genaue Höhe wird individuell verhandelt und liegt typischerweise zwischen 6 und 9 Prozent pro Jahr. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre mit endfälliger Tilgung. Sicherheiten im klassischen Sinn sind nicht erforderlich.

Wer finanziert den Fonds?

Der Mikromezzaninfonds Deutschland III wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert. Verwaltet wird der Fonds von den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGs) der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK. Träger sind also Bund und Länder gemeinsam.

Wo wird der Antrag gestellt?

Anträge laufen über die regionalen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGs) des jeweiligen Bundeslandes oder direkt über die NRW.BANK. Eine zentrale Anlaufstelle ist mikromezzaninfonds-deutschland.de mit Verlinkung zu den regionalen MBGs.

Welche Vorteile bietet der Mikromezzaninfonds?

Der Hauptvorteil liegt in der Eigenkapital-Wirkung der Beteiligung: Sie stärkt die Bonität ohne Sicherheitenforderung. Damit lassen sich anschließend leichter Bankkredite aufnehmen. Außerdem ist die stille Beteiligung nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten, was die Risikoposition für Kreditgeber verbessert.

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