Regionale Programme Aktualisiert Mai 2026

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG 2026 – bis zu 90 % Förderung und 25.000 Euro pro Maßnahme

Auf einen Blick

Das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT gehört zu den großzügigsten Weiterbildungsförderungen der Bundesländer. Es bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit bis zu 90 % der Kosten, maximal 25.000 Euro pro Maßnahme. Die Einkommensgrenze liegt bei 77.400 Euro Bruttojahreseinkommen (2026). Der Antrag wird vor Kursbeginn online über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt. Daneben gibt es das Parallelprogramm WEITERBILDUNG BETRIEB für Unternehmen.

Weiterbildungsworkshop in Sachsen-Anhalt
Weiterbildungsworkshop in Sachsen-Anhalt. Bild: KI generiert

Sachsen-Anhalt ist bekannt für seine hohen Fördersätze bei der beruflichen Weiterbildung. Das Programm "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" ist eines der finanziell attraktivsten Landesprogramme Deutschlands: Mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent und einem Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro pro Maßnahme setzt das Land klare Prioritäten für Qualifizierung und lebenslanges Lernen.

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert und durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) als Bewilligungsbehörde umgesetzt. Es gliedert sich in zwei Varianten: den individuellen Zugang für Beschäftigte (WEITERBILDUNG DIREKT) und die betriebliche Förderung für Unternehmen (WEITERBILDUNG BETRIEB).

Weitere Details und die Online-Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

WEITERBILDUNG DIREKT und WEITERBILDUNG BETRIEB: Die zwei Programmvarianten

Das Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG-Programm hat zwei Zugänge, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:

MerkmalWEITERBILDUNG DIREKTWEITERBILDUNG BETRIEB
AntragstellerBeschäftigte selbstUnternehmen für Beschäftigte
FördersatzBis zu 90 % der KostenAbhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße
Höchstbetrag25.000 Euro pro MaßnahmeAbhängig von Maßnahme
Einkommensgrenze77.400 Euro Bruttojahreseinkommen (2026)Keine personenbezogene Einkommensgrenze
AntragswegIB-Kundenportal (online)IB-Kundenportal (online)
BewilligungsbehördeInvestitionsbank Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt

Wer ist für WEITERBILDUNG DIREKT berechtigt?

Der individuelle Zugang richtet sich an Beschäftigte in Sachsen-Anhalt. Die Einkommensgrenze stellt dabei die wichtigste Voraussetzung dar, die überprüft werden muss.

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt
  • Bruttojahreseinkommen unter 77.400 Euro (Stand 2026 – entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Beschäftigte in Unternehmen aller Branchen und Größen
  • Auch Personen in der Berufsausbildung (Auszubildende) für Zusatzqualifikationen förderfähig
  • Antragstellung vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zwingend erforderlich

Bearbeitungszeit einplanen

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der IB Sachsen-Anhalt beträgt rund 90 Tage. Planen Sie dies bei der Auswahl der Weiterbildung ein. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung in zwei Tranchen.

Wie hoch ist die Förderung? Fördersätze und Höchstbeträge

Die Förderung durch Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT ist nach Art der Maßnahme gestaffelt. Bei berufsbezogenen Weiterbildungen können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden.

  • Berufsbezogene Weiterbildungen: Bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro pro Maßnahme
  • Zusatzqualifikationen während der Berufsausbildung: Pauschal bis zu 90 %, maximal 3.000 Euro
  • Eigenanteil: Mindestens 10 % der Kosten verbleiben beim Antragsteller
  • Förderfähige Kosten: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, notwendige Lernmaterialien
  • Nicht förderfähig: Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung

Rechenbeispiel: Wirtschaftsfachwirt IHK

Ein Kaufmann möchte den Wirtschaftsfachwirt (IHK) ablegen. Die Kurskosten betragen 3.500 Euro. WEITERBILDUNG DIREKT übernimmt bis zu 90 % = 3.150 Euro. Der Eigenanteil beträgt 350 Euro. In Kombination mit dem Meisterbonus PLUS (1.000 Euro nach bestandener Prüfung) lassen sich die Netto-Weiterbildungskosten erheblich reduzieren.

So beantragen Sie WEITERBILDUNG DIREKT: Schritt für Schritt

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das IB-Kundenportal. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.

  1. 1

    IB-Kundenportal registrieren

    Registrieren Sie sich unter dem Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (ib-sachsen-anhalt.de). Die Registrierung ermöglicht Ihnen die digitale Antragstellung und spätere Kommunikation mit der IB.

  2. 2

    Weiterbildung auswählen und Angebot einholen

    Wählen Sie die gewünschte Weiterbildung und holen Sie ein verbindliches Angebot des Bildungsträgers ein. Für Maßnahmen ab bestimmten Kostengrenzen müssen Sie das wirtschaftlichste Angebot nachweisen (Vergleichsangebote).

  3. 3

    Antrag online einreichen

    Füllen Sie den Antrag AN-0-152 im Kundenportal aus und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein: Angebot des Bildungsträgers, Einkommensnachweis, ggf. Bestätigung des Arbeitgebers. Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn vorliegen.

  4. 4

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Die IB prüft den Antrag. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt rund 90 Tage. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen Sie mit der Weiterbildung.

  5. 5

    Weiterbildung absolvieren und Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis im Kundenportal ein. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen nach positiver Prüfung.

Antrag vor Kursbeginn – keine Ausnahmen

Alle Förderprogramme in Sachsen-Anhalt verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Eine einzige Ausnahme gilt: Der Meisterbonus PLUS wird nach bestandener Prüfung beantragt – da es sich um eine Bonuszahlung und nicht um eine Vorabförderung handelt.

Fördermix: WEITERBILDUNG DIREKT in Kombination mit anderen Programmen

Sachsen-Anhalt bietet mehrere Förderinstrumente, die strategisch kombiniert werden können – jedoch nicht für dieselbe Maßnahme. Ein gut geplanter Fördermix kann die Eigenkosten auf ein Minimum reduzieren.

  • Aufstiegs-BAföG: Vorrangige Bundesförderung für Aufstiegsfortbildungen – WEITERBILDUNG DIREKT nur für andere Maßnahmen parallel nutzbar
  • Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt: 1.000 Euro nach bestandener Meister- oder vergleichbarer Aufstiegsfortbildungsprüfung – kombinierbar
  • Qualifizierungschancengesetz: Bundesförderung über Bundesagentur für Arbeit – für andere Maßnahmen im selben Jahr kombinierbar
  • WEITERBILDUNG BETRIEB: Wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung organisiert, kann stattdessen das Betriebsprogramm genutzt werden

Bildungsgutschein vs. WEITERBILDUNG DIREKT

Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit (100 % Kostenübernahme bei AZAV-zertifizierten Trägern) richtet sich an Arbeitssuchende. WEITERBILDUNG DIREKT ist für Beschäftigte. Wer beschäftigt ist und keinen Anspruch auf Bildungsgutschein hat, beantragt WEITERBILDUNG DIREKT. Eine Kombination für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Häufige Fragen zur Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist der Zuschuss beim Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT?

Die Förderung durch das Programm "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT" beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten, maximal jedoch 25.000 Euro pro Maßnahme. Der genaue Fördersatz hängt von der Art der Weiterbildung ab: Für Zusatzqualifikationen während der Berufsausbildung gilt eine Pauschalförderung von bis zu 90 %, maximal 3.000 Euro.

Gibt es beim Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG eine Einkommensgrenze?

Ja. Personen mit einem Bruttojahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht förderungsfähig. Für 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 77.400 Euro Bruttojahreseinkommen. Diese Grenze gilt für den individuellen Zugang.

Wer kann Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT beantragen?

Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Wohnsitz oder Beschäftigungsverhältnis in Sachsen-Anhalt, deren Bruttojahreseinkommen die Einkommensgrenze (2026: 77.400 Euro) nicht übersteigt. Das Programm richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie unter bestimmten Voraussetzungen an Selbstständige.

Muss der Antrag vor Kursbeginn gestellt werden?

Ja, der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Was ist der Unterschied zwischen WEITERBILDUNG DIREKT und WEITERBILDUNG BETRIEB?

WEITERBILDUNG DIREKT richtet sich an Einzelpersonen (Arbeitnehmer), die selbst den Antrag stellen. WEITERBILDUNG BETRIEB hingegen ist ein Programm für Unternehmen: Betriebe beantragen Bildungsschecks für ihre Beschäftigten und können damit Anpassungsweiterbildungen und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen fördern lassen. Beide Programme sind aus ESF+-Mitteln finanziert.

Kann WEITERBILDUNG DIREKT mit dem Aufstiegs-BAföG kombiniert werden?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Das Aufstiegs-BAföG ist vorrangig: Wer für eine Aufstiegsfortbildung Aufstiegs-BAföG erhält, kann nicht gleichzeitig WEITERBILDUNG DIREKT für dieselbe Maßnahme beantragen. WEITERBILDUNG DIREKT eignet sich für Maßnahmen, die nicht unter das Aufstiegs-BAföG fallen, wie kürzere Seminare, Zertifikatskurse oder Anpassungsweiterbildungen.

Verwandte Förderungen