Regionale Programme Aktualisiert Mai 2026

Weiterbildungsbonus PLUS Hamburg 2026 – 40 % Zuschuss für berufliche Weiterbildung

Auf einen Blick

Der Weiterbildungsbonus PLUS ist Hamburgs Förderprogramm für berufliche Weiterbildung, das seit über 15 Jahren mit mehr als 26.000 Förderungen erfolgreich läuft. Er übernimmt 40 % der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro pro Person und Kalenderjahr. Berechtigt sind Angestellte in KMU, Selbstständige und Beschäftigte im Hamburger Handwerk. Der Antrag wird vor Kursbeginn über das Serviceportal von Zwei P gestellt. Die Förderung wird direkt an den Bildungsanbieter ausgezahlt.

Weiterbildungseinrichtung im Hamburger Hafen-Umfeld
Weiterbildungseinrichtung im Hamburger Hafen-Umfeld. Bild: KI generiert

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Weiterbildungsbonus PLUS ein bewährtes Förderinstrument etabliert, das Beschäftigte und Selbstständige bei der Finanzierung beruflicher Qualifizierungen unterstützt. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.

Umgesetzt wird das Programm durch Zwei P – einen auf Bildungsberatung und Fördermittel spezialisierten Hamburger Dienstleister, der die Beratung, Antragsbearbeitung und Auszahlung übernimmt. Der Zuschuss wird direkt an den Bildungsanbieter ausgezahlt, sodass Sie keine Vorleistung erbringen müssen.

Alle Details zum Weiterbildungsbonus PLUS finden Sie unter zwei-p.org/weiterbildungsbonus.

Wer ist für den Weiterbildungsbonus PLUS berechtigt?

Das Programm richtet sich an mehrere Zielgruppen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Gemeinsam ist allen, dass sie eine räumliche oder wirtschaftliche Verbindung zu Hamburg haben müssen.

Berechtigt als Angestellte:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 15 Wochenstunden in Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitenden
  • Wohnsitz in Hamburg oder Beschäftigung bei einem Hamburger Unternehmen
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob) können unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden

Berechtigt als Selbstständige:

  • Selbstständige mit Wohnsitz in Hamburg und unternehmerischer Tätigkeit
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk
  • Personen aus der Kreativbranche über die Hamburg Kreativ Gesellschaft
  • Personen aus der Musikbranche über Hamburg Music Boost

Nicht förderfähige Maßnahmen

Nicht gefördert werden Kfz-Führerscheine aller Art (ausgenommen spezielle Fahrerlaubnisse im Rahmen des Hamburger Modells), Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Neuorientierung ohne Bezug zur aktuellen Tätigkeit sowie gesetzliche Pflichtschulungen. In Sonderfällen kann das Beratungsteam von Zwei P Ausnahmen prüfen.

Wie hoch ist der Weiterbildungsbonus PLUS? Förderbeträge im Überblick

Der Weiterbildungsbonus PLUS richtet sich nach den tatsächlichen Lehrgangskosten und ist nach oben begrenzt. Die Förderung wird direkt an den Bildungsanbieter ausgezahlt, sodass Sie lediglich den Eigenanteil selbst tragen.

ParameterWeiterbildungsbonus PLUS Hamburg
Fördersatz40 % der Lehrgangskosten
Maximaler FörderbetragIn der Regel bis zu 750 Euro
HäufigkeitGrundsätzlich einmal pro Kalenderjahr
Förderfähige KostenLehrgangsgebühren des Bildungsanbieters
Nicht förderfähigFahrtkosten, Unterkunft, Literatur (separat)
AuszahlungswegDirekt an den Bildungsanbieter (kein Vorschuss durch Teilnehmer)
AntragszeitpunktVor Kursbeginn (Fördergutschein vor Kursstart einreichen)
RückzahlungspflichtKeine – die Förderung ist nicht rückzahlbar

Rechenbeispiel: Sachbearbeiterin in einem KMU

Anna arbeitet als Sachbearbeiterin in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und möchte eine Buchhaltungsweiterbildung für 2.100 Euro absolvieren. Der Weiterbildungsbonus PLUS deckt 40 % = 750 Euro (Maximalbetrag). Die verbleibenden 1.350 Euro trägt sie selbst oder ihr Arbeitgeber.

Antragstellung: Schritt für Schritt zum Fördergutschein

Das Besondere am Weiterbildungsbonus PLUS: Der Fördergutschein muss vor Kursbeginn beim Bildungsanbieter vorliegen. Die Förderung wird dann direkt von Zwei P an den Anbieter ausgezahlt – Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.

  1. 1

    Weiterbildung auswählen

    Wählen Sie eine berufliche Weiterbildung, die Ihrer aktuellen oder angestrebten Tätigkeit dient. Holen Sie Informationen zum Anbieter und zu den Lehrgangskosten ein.

  2. 2

    Fördergutschein beantragen

    Stellen Sie einen Antrag auf einen Fördergutschein im Serviceportal von Zwei P unter zwei-p.org/serviceportal. Geben Sie die Weiterbildung und die Lehrgangskosten an.

  3. 3

    Fördergutschein erhalten und beim Anbieter einreichen

    Nach Bewilligung erhalten Sie den Fördergutschein. Reichen Sie diesen unbedingt vor Kursbeginn bei Ihrem Bildungsanbieter ein. Ohne rechtzeitige Vorlage des Gutscheins kann die Förderung nicht abgerufen werden.

  4. 4

    Kurs absolvieren

    Absolvieren Sie die Weiterbildung vollständig. Der Bildungsanbieter bestätigt Ihre Teilnahme gegenüber Zwei P.

  5. 5

    Auszahlung an den Bildungsanbieter

    Zwei P zahlt den Förderbetrag direkt an den Bildungsanbieter aus, sobald die Teilnahme bestätigt und der Fördergutschein vorliegt. Sie zahlen nur den Eigenanteil an den Anbieter.

Kostenloses Beratungsangebot nutzen

Zwei P bietet eine kostenlose Bildungsberatung an, bei der Sie prüfen können, ob Ihre Weiterbildung förderfähig ist und welcher Förderbetrag möglich ist. Nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch, bevor Sie den formellen Antrag stellen.

Besondere Förderwege für Handwerk und Kreativwirtschaft

Neben dem regulären Weiterbildungsbonus PLUS gibt es in Hamburg spezielle Kooperationsprogramme für bestimmte Branchen, die zusätzliche Beratung und Zugangswege bieten:

  • Hamburger Handwerk: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Handwerk können den Weiterbildungsbonus PLUS über die Handwerkskammer Hamburg in Anspruch nehmen
  • Kreativwirtschaft: In Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft gibt es den Coach- und Expertinnenpool sowie die Creative Business Academy für Kreativschaffende
  • Musikbranche: In Kooperation mit Hamburg Music und dem Programm Hamburg Music Boost werden Musikschaffende beim Weiterbildungsbonus unterstützt
  • Hamburger Modell: Spezielle Regelungen für bestimmte Fahrerlaubnisse im Rahmen des Hamburger Modells (Ausnahme von der allgemeinen Ausschlussregel für Führerscheine)

Weitere Förderinformationen für Hamburg

Das Hamburger Landesportal informiert unter hamburg.de über alle Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildung. Neben dem Weiterbildungsbonus PLUS gibt es in Hamburg auch den Bildungsurlaub (5 Arbeitstage jährlich) als gesetzlichen Anspruch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Der Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Landesprogramm Hamburgs. Für dieselbe Weiterbildungsmaßnahme darf keine Doppelförderung durch andere öffentliche Programme erfolgen. Für unterschiedliche Maßnahmen können jedoch verschiedene Programme im selben Jahr genutzt werden.

  • Qualifizierungschancengesetz: Bundesförderung über die Bundesagentur für Arbeit – für andere Maßnahmen im selben Jahr kombinierbar
  • Aufstiegs-BAföG: Bundesförderung für Aufstiegsfortbildungen – kein Konflikt, sofern unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Richtet sich an Arbeitssuchende – kein Konflikt mit dem Weiterbildungsbonus für Beschäftigte
  • Arbeitgeberbeteiligung: Falls der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten übernimmt, wird der Weiterbildungsbonus auf die verbleibenden Kosten berechnet

Häufige Fragen zum Weiterbildungsbonus PLUS Hamburg

Wie hoch ist der Weiterbildungsbonus PLUS Hamburg?

Der Weiterbildungsbonus PLUS beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten. Der maximale Förderbetrag liegt in der Regel bei 750 Euro pro Person und Kalenderjahr. Bei sehr teuren Weiterbildungen ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr kann im Einzelfall eine höhere Förderung geprüft werden. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann den Weiterbildungsbonus PLUS Hamburg beantragen?

Berechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 15 Wochenstunden in Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitenden sowie Selbstständige, die in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig sind. Auch Beschäftigte im Hamburger Handwerk und in der Kreativwirtschaft können über spezielle Kooperationsprogramme gefördert werden. Eine Förderung für geringfügig Beschäftigte (Minijob) kann unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden.

Muss ich in Hamburg wohnen oder arbeiten?

Ja, eine räumliche Verbindung zu Hamburg ist Voraussetzung. Angestellte müssen entweder in Hamburg wohnhaft sein oder bei einem Hamburger Unternehmen arbeiten. Selbstständige müssen in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig sein.

Wie läuft der Antragsprozess beim Weiterbildungsbonus PLUS?

Der Antrag auf einen Fördergutschein muss vor Kursbeginn im Serviceportal von Zwei P gestellt werden (zwei-p.org/serviceportal). Nach Bewilligung erhalten Sie einen Fördergutschein, den Sie beim Bildungsanbieter einreichen. Die Förderung wird direkt vom Anbieter Zwei P an den Bildungsträger ausgezahlt – Sie müssen keinen Vorschuss leisten.

Kann ich den Weiterbildungsbonus PLUS mehrfach im Jahr beantragen?

Grundsätzlich kann die Förderung einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Eine mehrfache Förderung im selben Jahr kann im Rahmen der individuellen Beratung durch Zwei P geprüft werden. Kontaktieren Sie das Beratungsteam für Ihren konkreten Fall.

Kann der Weiterbildungsbonus Hamburg mit Bundesförderungen kombiniert werden?

Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Das Qualifizierungschancengesetz als Bundesförderung über die Agentur für Arbeit kann für andere Maßnahmen parallel genutzt werden. Für Aufstiegsfortbildungen kann das Aufstiegs-BAföG eine alternative oder ergänzende Bundesförderung sein. Fragen zur Kombinierbarkeit beantwortet das Beratungsteam von Zwei P kostenlos.

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