Leistungen der Krankenkasse
Kein Förderantrag, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Diese Leistungen stehen Ihnen als gesetzlich versicherter Person zu, wenn Sie sie kennen und geltend machen.

Zuzahlungen und Belastungsgrenze
Die Obergrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 %
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Krankengeld
Was die Kasse zahlt, wenn die Lohnfortzahlung endet, und wie lange der Anspruch besteht
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Fahrkosten und Krankenfahrten
Wann die Kasse die Fahrt zur Behandlung übernimmt und wann sie vorher genehmigt werden muss
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Zahnersatz-Festzuschuss
Befundbezogene Festzuschüsse, Bonusheft und die Härtefallregelung bei geringem Einkommen
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Haushaltshilfe
Wenn niemand den Haushalt weiterführen kann und ein Kind im Haushalt lebt
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Digitale Gesundheitsanwendungen
Apps auf Rezept aus dem DiGA-Verzeichnis des BfArM, ohne Zuzahlung
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