Brandenburg ist ein strukturell vielfältiges Bundesland: Neben der dynamischen Metropolregion Berlin-Brandenburg gibt es weite ländliche Räume, in denen soziale Infrastruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten besondere Aufmerksamkeit erfordern. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) bietet hierfür einen wichtigen Förderrahmen.
Das ESF Plus-Programm des Landes Brandenburg wurde am 4. Juli 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Es umfasst vier Förderprioritäten und eine Vielzahl von Einzelprogrammen, die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) koordiniert und abgewickelt werden.
Die vier Prioritäten des ESF Plus Brandenburg
Das ESF Plus-Programm Brandenburg gliedert sich in vier Förderprioritäten, die unterschiedliche gesellschaftliche Herausforderungen adressieren:
| Priorität | Schwerpunkt | Beispielprogramme |
|---|---|---|
| A: Beschäftigung | Arbeitsmarktintegration, Gründungen | Gründen in Brandenburg (GiB), Perspektive Job – Jugend |
| B: Bildung | Lebenslanges Lernen, Weiterbildung | Weiterbildungsrichtlinie (WBRL 2026), Jugendfreiwilligendienste |
| C: Soziale Inklusion | Integration, Armutsbekämpfung | Stark vor Ort, Sozialbetriebe, Integrationsbegleitung, SIM |
| D: Soziale Innovationen | Erprobung neuer Ansätze | Soziale Innovationen Brandenburg (SIB) |
Priorität C: Soziale Inklusion in Brandenburg
Die Priorität C "Soziale Inklusion" umfasst mehrere Richtlinien, die auf die Integration benachteiligter Gruppen und die Bekämpfung von Armut ausgerichtet sind. Die wichtigsten Programme im Überblick:
- Willkommen in Brandenburg: Beratungsservice für Menschen mit Migrationsgeschichte
- Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (SIM): Gemeinsame Richtlinie von Innenministerium und Wirtschaftsministerium
- Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften: Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Sozialbetriebe: Förderung sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung
- Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien im Sozialraum
- HSI 4.0: Haftvermeidung durch soziale Integration, Modul 4 für Jugendliche und Heranwachsende
Stark vor Ort – Soziale Integration im Fokus
Das Programm Stark vor Ort fördert im Rahmen von Priorität C die soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien. Es stärkt sozialräumliche Strukturen und vernetzt vorhandene Unterstützungsangebote. Antragsberechtigt sind soziale Träger mit nachgewiesenem Zugang zur Zielgruppe.
Priorität B: Bildung und Weiterbildung in Brandenburg
Unter Priorität B fördert das Brandenburger ESF Plus-Programm lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung. Für soziale Einrichtungen besonders relevant sind:
- Weiterbildungsrichtlinie (WBRL 2026): Berufliche Weiterbildung in Brandenburg, Antragstellung über die ILB
- Jugendfreiwilligendienste: Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und vergleichbarer Dienste
- Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe: Förderung im Übergang Schule-Beruf für benachteiligte Jugendliche
- Projekte Schule/Jugendhilfe 2030: Kooperationsprojekte an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe
So beantragen Sie ESF Plus-Förderung in Brandenburg
Die meisten ESF Plus-Förderprogramme in Brandenburg werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Der Weg zur Förderung folgt einem klar strukturierten Ablauf:
- 1
1. Programm identifizieren
Prüfen Sie, welches ESF Plus-Programm zu Ihrem Vorhaben passt. Die ILB bietet eine Übersicht aller aktuell laufenden Förderprogramme.
- 2
2. Förderrichtlinie lesen
Laden Sie die aktuelle Förderrichtlinie des ausgewählten Programms herunter und prüfen Sie die Antragsvoraussetzungen, förderfähigen Ausgaben und Antragsfristen.
- 3
3. Im ILB-Portal registrieren
Erstellen Sie einen Account im Online-Portal der ILB. Dort können Sie Anträge digital einreichen und den Bearbeitungsstatus einsehen.
- 4
4. Antrag einreichen
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie alle geforderten Unterlagen innerhalb der Antragsfrist ein.
- 5
5. Prüfung und Bewilligung
Die ILB prüft den Antrag. Nach Bewilligung kann mit dem Projekt begonnen werden. Ausgaben vor dem Bewilligungsbescheid werden in der Regel nicht anerkannt.
Bearbeitungszeit einplanen
Zwischen Antragstellung und Projektbeginn sind bei einigen Programmen mindestens 12 Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen. Planen Sie Ihre Projekte entsprechend frühzeitig und stellen Sie Anträge rechtzeitig vor dem geplanten Projektstart.
Priorität D: Soziale Innovationen in Brandenburg
Unter Priorität D fördert Brandenburg soziale Innovationen – also neue Ansätze für die Brandenburger Arbeitspolitik. Das Programm "Soziale Innovationen 2023" (SIB) fördert Entwicklungsprojekte, die neue Wege zur Lösung sozialer Herausforderungen erproben.
Die Antragstellung für Entwicklungsprojekte ist fortlaufend möglich. Zwischen Antragstellung und Projektbeginn sind mindestens 12 Wochen einzuplanen. Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Nur für Brandenburg
Die ESF Plus-Programme des Landes Brandenburg gelten ausschliesslich für Projekte und Träger, die in Brandenburg tätig sind. Organisationen aus anderen Bundesländern können sich an die ESF Plus-Programme ihres jeweiligen Landes wenden.
Häufige Fragen zum ESF Plus Brandenburg
Was ist das ESF Plus-Programm Brandenburg?
Das "Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021–2027" beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Es wurde am 4. Juli 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Umsetzungspartner ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Welche Programme gibt es unter der Priorität "Soziale Inklusion" in Brandenburg?
Unter Priorität C (Soziale Inklusion) fördert Brandenburg mehrere Programme: "Willkommen in Brandenburg" für die Beratung von Menschen mit Migrationsgeschichte, das Programm zur sozioökonomischen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (SIM), die Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose (ILB), Sozialbetriebe, "Stark vor Ort" für armutsbedrohte Kinder und ihre Familien sowie HSI 4.0 zur Haftvermeidung.
Wie stelle ich einen Antrag für ESF Plus-Förderung in Brandenburg?
Die meisten ESF Plus-Förderprogramme in Brandenburg werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Für die Antragstellung melden Sie sich auf dem Portal der ILB an. Achten Sie auf die programmspezifischen Antragsphasen und -fristen, die je nach Programm variieren können.
Was ist das Programm "Stark vor Ort" in Brandenburg?
"Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben" ist ein ESF Plus-Programm unter der Richtlinie des Brandenburger Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Es fördert die soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien im Sozialraum und wird über die ILB abgewickelt.
Können auch kleine Organisationen ESF Plus-Förderung in Brandenburg beantragen?
Ja, viele ESF Plus-Programme in Brandenburg richten sich ausdrücklich auch an kleinere Organisationen. Entscheidend sind die programmspezifischen Antragsvoraussetzungen. In einigen Programmen ist eine Kooperation mit einem Hauptantragsteller möglich, was kleineren Trägern den Zugang erleichtert.
Gibt es in Brandenburg auch ESF Plus-Förderung für Weiterbildung?
Ja, die gemeinsame Weiterbildungsrichtlinie (WBRL 2026) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur fördert berufliche Weiterbildung in Brandenburg aus dem ESF Plus. Die Antragstellung erfolgt über die ILB.
