Stiftungsförderung Aktualisiert Mai 2026

Deutsche Fernsehlotterie 2026 – Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte

Auf einen Blick

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk – die Förderorganisation der Deutschen Fernsehlotterie – hat 2025 soziale Projekte mit fast 71 Millionen Euro gefördert. Seit 1956 flossen über 2,2 Milliarden Euro in mehr als 11.000 Projekte. Die Förderquote beträgt 80 Prozent; Antragsphasen sind jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.

Lotterielose und Projektbroschüren der Fernsehlotterie
Seit 1956 hat die Deutsche Fernsehlotterie über 2,2 Milliarden Euro in mehr als 11.000 soziale Projekte investiert – allein 2025 flossen fast 71 Millionen Euro. Bild: KI generiert

Die Deutsche Fernsehlotterie ist eine der bekanntesten und größten Soziallotterien Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1956 hat sie soziale Projekte in ganz Deutschland mit über 2,2 Milliarden Euro unterstützt. Hinter den Förderaktivitäten steht die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW), die als eigenständige Förderorganisation alle Anträge prüft und über Zuschüsse entscheidet.

Wer Förderung beantragen möchte, wendet sich an die Stiftung Deutsches Hilfswerk – nicht direkt an die Fernsehlotterie. Das DHW arbeitet mit einem strukturierten Antragsverfahren mit festen Antragsphasen.

Was fördert die Stiftung Deutsches Hilfswerk?

Das DHW fördert bundesweit soziale Projekte gemeinnütziger Träger, die das solidarische Miteinander stärken. Das Förderspektrum gliedert sich in mehrere Programme:

FörderprogrammZielgruppeFörderfähige Kosten
Soziale ProjekteSozial oder gesundheitlich BenachteiligtePersonal-, Honorar- und Sachkosten, keine Höchstgrenze
DigitalisierungSozial Benachteiligte mit DigitalisierungsbedarfWie soziale Projekte, Fokus auf digitale Ansätze
Sozialräumliche ProjekteQuartiersbevölkerung inkl. BenachteiligterPersonal-, Honorar- und Sachkosten
Innovative ProjekteSozial BenachteiligteErprobungscharakter, Fokus auf Skalierbarkeit

Wer ist antragsberechtigt?

Fördermittel können von Organisationen beantragt werden, die gemeinnützig arbeiten und soziale Projekte umsetzen. Zur Zielgruppe der Förderung gehören:

  • Eingetragene gemeinnützige Vereine (e. V.) mit anerkanntem Gemeinnützigkeitsstatus
  • Gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • Verbände und Wohlfahrtsorganisationen
  • Kommunale Träger in bestimmten Programmbereichen

Direkte Wirkung bei der Zielgruppe

Ein zentrales Kriterium ist, dass das Projekt direkt bei der Zielgruppe ansetzt. Die Arbeit ausschliesslich mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist nicht ausreichend. Die Zielgruppe muss aus Menschen bestehen, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen benachteiligt oder davon bedroht sind.

So stellen Sie einen Antrag beim Deutschen Hilfswerk

Das Antragsverfahren beim DHW ist klar strukturiert und läuft ausschliesslich über das Online-Portal der Stiftung ab. Folgende Schritte sind zu beachten:

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    1. Organisation registrieren

    Registrieren Sie Ihre Organisation im Online-Portal der Stiftung Deutsches Hilfswerk und lassen Sie sie verifizieren. Ohne diese Freischaltung ist keine Antragstellung möglich.

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    2. Förderprogramm wählen

    Prüfen Sie, welches der vier Förderprogramme am besten zu Ihrem Vorhaben passt: Soziale Projekte, Digitalisierung, Sozialräumliche Projekte oder Innovative Projekte.

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    3. Antrag vorbereiten

    Bereiten Sie eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit vor. Achten Sie auf die Anforderungen des jeweiligen Programms.

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    4. Antrag fristgerecht einreichen

    Reichen Sie den Antrag innerhalb der Antragsphasen ein. Die Fristen sind der 1. Januar und der 1. Juli. Außerhalb dieser Phasen können keine Anträge eingereicht werden.

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    5. Prüfung und Bescheid

    Das DHW prüft alle Anträge. In den zwei bis drei Monaten nach Bewerbungsschluss meldet sich das Stiftungsbüro über das Förderportal mit einer Entscheidung.

Rechtzeitig registrieren

Die Registrierung und Verifizierung Ihrer Organisation im DHW-Portal kann Zeit in Anspruch nehmen. Beginnen Sie rechtzeitig vor der nächsten Antragsfrist, damit Sie alle Vorbereitungen abschliessen können.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

Bevor Sie einen Antrag beim Deutschen Hilfswerk stellen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Keine Kombination mit anderen Soziallotterien: Projekte, die beim DHW eingereicht werden, dürfen nicht gleichzeitig bei Aktion Mensch oder anderen Soziallotterien beantragt werden
  • Kein Projektbeginn vor Bewilligung: Mit dem Projekt darf erst nach einem positiven Förderbescheid begonnen werden
  • Eigenanteil erforderlich: 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten müssen aus Eigen- oder anderen Mitteln gedeckt werden
  • Soziales Gesamtkonzept: Auch bauliche Maßnahmen müssen in ein soziales Gesamtkonzept eingebettet sein

Keine Kombination mit Aktion Mensch

Fördergelder der Stiftung Deutsches Hilfswerk und Aktion Mensch können nicht für dasselbe Projekt kombiniert werden. Überlegen Sie im Vorfeld sorgfältig, welcher Fördergeber besser zu Ihrem Vorhaben passt. Bei Projekten für Menschen mit Behinderung empfiehlt das DHW, zuerst Aktion Mensch zu prüfen.

Ergänzende Fördermöglichkeiten für soziale Projekte

Neben der Deutschen Fernsehlotterie gibt es weitere bedeutende Förderprogramme für soziale Projekte gemeinnütziger Träger in Deutschland.

Die Robert Bosch Stiftung fördert über Ausschreibungen gesellschaftliche, bildungsbezogene und gesundheitliche Projekte. Für inklusive Projekte ist das Aktion Mensch-Programm Zeichen setzen! empfehlenswert. Für die Digitalisierung sozialer Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege bietet DigiWohl gezielte ESF Plus-Förderung.

Häufige Fragen zur Deutschen Fernsehlotterie und Stiftung Deutsches Hilfswerk

Was ist der Unterschied zwischen der Deutschen Fernsehlotterie und der Stiftung Deutsches Hilfswerk?

Die Deutsche Fernsehlotterie nimmt die Einnahmen aus dem Losverkauf ein; die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) verteilt diese Mittel und wickelt das gesamte Förderverfahren ab. Wer Förderung beantragen möchte, stellt den Antrag beim DHW, nicht direkt bei der Fernsehlotterie.

Wie viel Förderung hat die Deutsche Fernsehlotterie vergeben?

Im Jahr 2025 hat die Deutsche Fernsehlotterie soziale Projekte in Deutschland mit fast 71 Millionen Euro gefördert. Seit ihrer Gründung 1956 sind insgesamt über 2,2 Milliarden Euro in mehr als 11.000 Projekte in ganz Deutschland geflossen.

Wie hoch ist die Förderquote bei sozialen Projekten?

Die Förderquote liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Das bedeutet: 20 Prozent müssen durch Eigenmittel oder andere Fördermittel gedeckt werden. Es gibt keine feste Höchstgrenze für die Förderhöhe – diese richtet sich nach dem Bedarf und den förderfähigen Kosten des Projekts.

Wann kann ich einen Antrag bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk stellen?

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk arbeitet mit festen Antragsphasen. Die Einreichungsfristen für die beiden Antragsfenster sind immer der 1. Januar und der 1. Juli. Vor der Antragstellung müssen Sie sich als Organisation im Online-Portal registrieren und verifizieren lassen.

Welche Zielgruppen müssen soziale Projekte adressieren?

Soziale Projekte der Stiftung Deutsches Hilfswerk müssen sich an Menschen richten, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen benachteiligt oder davon bedroht sind. Die Projekte sollen die Lebenssituation dieser Zielgruppe direkt verbessern.

Können Projekte gleichzeitig bei der Deutschen Fernsehlotterie und Aktion Mensch beantragt werden?

Nein. Fördergelder der Stiftung Deutsches Hilfswerk können nicht mit Fördergeldern anderer Soziallotterien (wie Aktion Mensch) kombiniert werden. Sie müssen sich für einen Fördergeber entscheiden. Für Projekte mit Fokus auf Menschen mit Behinderung empfiehlt das DHW, zunächst Aktion Mensch zu prüfen.

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