Kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die akademisch qualifizierten Nachwuchs für Innovationsvorhaben gewinnen möchten, finden mit MID-Assistent/in ein Förderangebot der NRW.BANK, das gezielt an den Personalkosten ansetzt. Das Programm gehört zur Familie der MID-Programme (Mittelständische Innovationsförderung Digitalisierung) der NRW.BANK, unterscheidet sich aber grundlegend von den übrigen MID-Programmen: Es fördert nicht ein Sachvorhaben, sondern die Einstellung einer Person.
Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch der Lohnkostenzuschuss ausfällt, wie das Auswahlverfahren funktioniert und wie sich MID-Assistent/in von den weiteren MID-Programmen der NRW.BANK abgrenzt.
Was ist MID-Assistent/in?
MID-Assistent/in ist ein Lohnkostenzuschuss, den die NRW.BANK an kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vergibt, wenn diese eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen einstellen und für ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt einsetzen. Ziel des Programms ist es, kleinen Unternehmen den Zugang zu akademisch qualifiziertem Personal zu erleichtern, das eigenständig anspruchsvolle Projekte vorantreiben kann.
Anders als die übrigen MID-Programme der NRW.BANK – etwa MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit oder MID-Digitale Prozesse –, die jeweils ein konkretes Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsvorhaben bezuschussen, setzt MID-Assistent/in an den Personalkosten der neu eingestellten Person an.
Personalförderung statt Sachförderung
MID-Assistent/in ist innerhalb der MID-Programmfamilie der NRW.BANK das einzige Programm, das Lohnkosten statt Investitions- oder Beratungskosten fördert. Die geförderte Person kann in Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten eingesetzt werden – der Themenbezug ist damit breiter gefasst als bei den übrigen MID-Programmen.
Wer ist antragsberechtigt?
MID-Assistent/in richtet sich gezielt an kleine Unternehmen, die bislang wenig akademisch qualifiziertes Personal beschäftigen:
- Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
- Höchstens 50 Beschäftigte im Unternehmen
- Höchstens 5 dieser Beschäftigten verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen Hochschulabschluss
- Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen für ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt
Grenze von 5 akademischen Beschäftigten
Die Obergrenze von höchstens 5 Beschäftigten mit Hochschulabschluss sorgt dafür, dass sich das Programm an Unternehmen richtet, in denen akademisches Personal bislang noch die Ausnahme ist. Ob Ihr Unternehmen diese Voraussetzung erfüllt, prüft die NRW.BANK im Rahmen der Antragstellung.
Förderhöhe: bis zu 48.000 Euro Lohnkostenzuschuss
Der Lohnkostenzuschuss von MID-Assistent/in läuft über einen Förderzeitraum von 24 Monaten. Die maximale Förderhöhe hängt davon ab, ob im Unternehmen bereits akademisch qualifiziertes Personal beschäftigt ist:
| Ausgangslage im Unternehmen | Maximaler Zuschuss über 24 Monate |
|---|---|
| Noch kein Personal mit Hochschulabschluss beschäftigt | bis zu 48.000 Euro |
| Bereits Personal mit Hochschulabschluss beschäftigt | bis zu 33.000 Euro |
In beiden Fällen handelt es sich um einen Zuschuss zu den Lohnkosten der neu eingestellten Person, nicht um ein Darlehen. Die genaue Zuschusshöhe im Einzelfall richtet sich nach den tatsächlichen Personalkosten und wird von der NRW.BANK im Rahmen der Bewilligung festgelegt.
Antragsverfahren: Wartelisten- statt Losverfahren
Bei der Auswahl der Anträge setzt die NRW.BANK bei MID-Assistent/in auf ein Wartelisten- beziehungsweise Warteraum-Verfahren. Eingehende Anträge werden erfasst und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, sobald Fördermittel zur Verfügung stehen.
Kein Losverfahren wie bei anderen MID-Programmen
Anders als bei anderen MID-Programmen der NRW.BANK, bei denen die Auswahl über ein Losverfahren erfolgt, kommt bei MID-Assistent/in ein Wartelisten-/Warteraum-Verfahren zum Einsatz. Interessierte Unternehmen sollten sich frühzeitig bei der NRW.BANK über den aktuellen Stand der Warteliste informieren.
Abgrenzung zu anderen MID-Programmen der NRW.BANK
Die NRW.BANK bietet mehrere MID-Programme an, die sich in Zweck und Fördergegenstand deutlich unterscheiden. Bevor Sie einen Antrag stellen, lohnt sich ein Blick darauf, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt:
- MID-Digitalisierung: Zuschuss für marktreife digitale Produkte mit KI-Bezug
- MID-Digitale Sicherheit: Zuschuss für IT-Sicherheitsanalyse und Schutzsoftware
- MID-Digitale Prozesse: Zuschuss für die Digitalisierung interner Unternehmensprozesse
- MID-Assistent/in: Lohnkostenzuschuss für die Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen – unabhängig von einem konkreten Sachvorhaben
Wer für ein größeres Investitionsvorhaben zusätzlich einen Förderkredit sucht, findet mit NRW.BANK.Invest Zukunft ein passendes Kreditprogramm der NRW.BANK.
Häufige Fragen zu MID-Assistent/in NRW
Was ist MID-Assistent/in?
MID-Assistent/in ist ein Förderprogramm der NRW.BANK, das kleinen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einen Lohnkostenzuschuss gewährt, wenn sie Hochschulabsolventinnen oder -absolventen für Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekte einstellen. Anders als die übrigen MID-Programme der NRW.BANK, die Sachinvestitionen oder Vorhaben fördern, setzt MID-Assistent/in gezielt bei den Personalkosten für akademisch qualifizierten Nachwuchs an.
Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 48.000 Euro über eine Laufzeit von 24 Monaten. Beschäftigt das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Personal mit Hochschulabschluss, reduziert sich der maximale Zuschuss auf 33.000 Euro über denselben Förderzeitraum.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die höchstens 50 Beschäftigte haben. Davon dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 5 Beschäftigte einen Hochschulabschluss besitzen. Das Programm richtet sich damit gezielt an kleine Unternehmen, die bislang wenig akademisch qualifiziertes Personal beschäftigen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
MID-Assistent/in nutzt kein Losverfahren, sondern ein Wartelisten- beziehungsweise Warteraum-Verfahren. Eingehende Anträge werden in eine Warteliste aufgenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, sobald Fördermittel zur Verfügung stehen. Details zum aktuellen Verfahrensstand erhalten Interessierte bei der NRW.BANK.
Wie unterscheidet sich MID-Assistent/in von anderen MID-Programmen der NRW.BANK?
Während MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit und MID-Digitale Prozesse Zuschüsse zu konkreten Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsvorhaben eines Unternehmens gewähren, fördert MID-Assistent/in die Personalkosten für die Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen. Die eigentliche Projektarbeit kann dabei durchaus digitalisierungsbezogen sein, muss es aber nicht – auch Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte sind förderfähig.
Für welche Projekte kann die eingestellte Person eingesetzt werden?
Förderfähig ist der Einsatz der neu eingestellten Hochschulabsolventin oder des Hochschulabsolventen in Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten des Unternehmens. Die konkrete Ausgestaltung des Projekts liegt beim Unternehmen, solange einer dieser drei Themenbereiche erkennbar adressiert wird.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
