Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

MID-Digitale Sicherheit NRW – 50 Prozent Zuschuss bis 15.000 Euro für IT-Sicherheit im Unternehmen

Auf einen Blick

MID-Digitale Sicherheit ist ein Förderprogramm der NRW.BANK für kleine, kleinste und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Es bezuschusst drei kombinierbare Module rund um IT-Sicherheit – externe IST-Analyse, Mitarbeiterschulung und Cybersicherheits-Software/-Hardware – mit 50 Prozent, maximal 15.000 Euro (Mindestzuschuss 4.000 Euro). Die Auswahl erfolgt im Losverfahren über das Kundenportal der NRW.BANK.

MID-Digitale Sicherheit NRW – symbolische Illustration

Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großkonzerne – gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft unzureichend geschützt. Mit MID-Digitale Sicherheit hat die NRW.BANK ein Förderprogramm geschaffen, das gezielt die IT-Sicherheit von KMU in Nordrhein-Westfalen stärkt.

Das Programm gehört zur MID-Programmfamilie der NRW.BANK und ergänzt Schwesterprogramme wie MID-Digitalisierung, die auf die Entwicklung marktreifer digitaler Produkte zielen. MID-Digitale Sicherheit hingegen konzentriert sich ausschließlich auf den Schutz vor Cyberrisiken.

Dieser Artikel erklärt die drei Förderbausteine, die Förderhöhe und wie die Antragstellung im Losverfahren funktioniert.

Was ist MID-Digitale Sicherheit?

MID-Digitale Sicherheit ist ein Zuschussprogramm der NRW.BANK, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Sicherheit systematisch zu verbessern. Anders als allgemeine Digitalisierungsförderungen konzentriert sich das Programm ausschließlich auf Cybersicherheit.

Das Programm deckt den gesamten Weg ab: von der Analyse des Status quo über die Sensibilisierung der Belegschaft bis zur konkreten Anschaffung von Schutztechnik.

Teil der MID-Programmfamilie

MID-Digitale Sicherheit ist eines von mehreren MID-Programmen der NRW.BANK, darunter auch MID-Digitalisierung für marktreife digitale Produkte und MID-Digitale Prozesse für interne Prozessdigitalisierung. Prüfen Sie, welches Programm zu Ihrem konkreten Vorhaben passt.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die EU-Definition für kleine, kleinste und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

  • Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition
  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
  • Vorhaben betrifft mindestens eines der drei Förderbausteine (IST-Analyse, Schulung, Software/Hardware)

Förderhöhe: 50 Prozent, bis 15.000 Euro

Die Förderquote liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 15.000 Euro. Es gilt ein Mindestzuschuss von 4.000 Euro.

ParameterWert
Förderquote50 %
Maximaler Zuschuss15.000 Euro
Mindestzuschuss4.000 Euro

Die drei Förderbausteine

MID-Digitale Sicherheit besteht aus drei Modulen, die miteinander kombiniert werden können:

  • Externe IST-Analyse: Eine unabhängige Bewertung der aktuellen IT-Sicherheitslage im Unternehmen
  • Schulung: Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden zu Cybersicherheitsthemen
  • Cybersicherheits-Software und -Hardware: Anschaffung konkreter Schutztechnik auf Basis der erkannten Bedarfe

Module lassen sich sinnvoll kombinieren

Da die drei Bausteine kombinierbar sind, bietet es sich an, zunächst die IST-Analyse durchführen zu lassen und darauf aufbauend gezielt Schulungen und passende Sicherheitstechnik zu beantragen. So stellen Sie sicher, dass der Zuschuss dort wirkt, wo der tatsächliche Handlungsbedarf besteht.

Antragstellung im Losverfahren über das NRW.BANK-Kundenportal

Die Auswahl der Anträge erfolgt über ein Losverfahren, das über das Kundenportal der NRW.BANK abgewickelt wird.

  • Zugang zum Kundenportal der NRW.BANK einrichten
  • Vorhaben mit den gewünschten Modulen (IST-Analyse, Schulung, Software/Hardware) einreichen
  • Am Losverfahren der NRW.BANK teilnehmen
  • Nach positivem Losergebnis den Förderprozess gemäß den Vorgaben der NRW.BANK abschließen

Kein garantierter Zuschlag

Da die Auswahl über ein Losverfahren erfolgt, ist ein Zuschlag nicht garantiert, selbst wenn Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Planen Sie Ihr IT-Sicherheitsprojekt daher nicht ausschließlich auf Basis der erhofften Förderung, sondern behalten Sie auch eine Umsetzung ohne Zuschuss im Blick.

Häufige Fragen zu MID-Digitale Sicherheit NRW

Wie hoch ist die Förderung bei MID-Digitale Sicherheit?

Die Förderquote beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Es gilt ein Mindestzuschuss von 4.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine, kleinste und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden drei kombinierbare Module: eine externe IST-Analyse zur Bewertung der aktuellen IT-Sicherheitslage, Schulungen der Mitarbeitenden zu Cybersicherheitsthemen sowie die Anschaffung von Cybersicherheits-Software und -Hardware.

Kann ich mehrere Module gleichzeitig beantragen?

Ja, die drei Module – IST-Analyse, Schulung und Software/Hardware – sind kombinierbar. Sie können also beispielsweise eine IST-Analyse durchführen lassen und gleichzeitig Schulungen sowie Sicherheitssoftware beantragen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Auswahl der Anträge erfolgt über ein Losverfahren, das über das Kundenportal der NRW.BANK abgewickelt wird. Sie reichen Ihr Vorhaben über das Portal ein und nehmen am Losverfahren teil.

Was ist der Unterschied zu MID-Digitalisierung?

MID-Digitalisierung fördert die Entwicklung marktreifer digitaler Produkte mit Technologien wie KI oder Machine Learning. MID-Digitale Sicherheit hingegen konzentriert sich ausschließlich auf IT- und Cybersicherheit im Unternehmen – IST-Analyse, Schulung und Schutztechnik.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.