Niedersachsen hat in den letzten Jahren konsequent in seine Gründungsförderung investiert. Mit dem Gründungsstipendium der NBank können sich Gründungswillige aus dem ganzen Bundesland für maximal acht Monate auf die Entwicklung ihrer innovativen Geschäftsidee konzentrieren, ohne sich um den Lebensunterhalt sorgen zu müssen.
Im Vergleich zu anderen Landesstipendien fällt die Förderung mit 2.200 Euro pro Monat für Absolventen vergleichsweise hoch aus, gleichzeitig ist die Laufzeit mit acht Monaten kürzer als bei vielen Vergleichsprogrammen. Voraussetzung ist eine begleitende Einrichtung wie eine Hochschule, ein Gründungszentrum oder ein anerkannter Accelerator.
Dieser Artikel erklärt die genauen Förderbedingungen, die Antragstellung und welche Vorhaben gefördert werden.
Was ist das Gründungsstipendium Niedersachsen?
Das Programm beruht auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums. Es ergänzt das EXIST-Gründerstipendium des Bundes und richtet sich an Gründungsinteressierte unabhängig von einer Hochschulzugehörigkeit.
Die NBank überweist das Stipendium monatlich auf die Konten der einzelnen Stipendiaten. Pro Gründungsvorhaben können Einzelpersonen oder Teams aus bis zu drei Personen gefördert werden. Begleitet wird die Förderung von einer akkreditierten Einrichtung, die für die fachliche Betreuung sorgt.
Bewilligungsstelle und Rechtsgrundlage
Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover. Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Aktuelle Informationen, Antragsformulare und die Liste der begleitenden Einrichtungen finden Sie auf nbank.de.
Wer ist antragsberechtigt?
Voraussetzung ist neben den persönlichen Kriterien eine begleitende Einrichtung, die das Vorhaben fachlich unterstützt. Ohne diese Begleitung kommt die Förderung nicht zustande.
- Volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in Niedersachsen
- Geplantes Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen
- Bei Antragsbewilligung noch keine vollzogene Gründung
- Maximal drei Personen pro Gründungsvorhaben
- Begleitung durch Hochschule, Gründungszentrum oder Accelerator
- Innovative, digitale oder wissensorientierte Geschäftsidee
Bereits gegründete Unternehmen ausgeschlossen
Wer bereits ein Gewerbe angemeldet oder eine GmbH gegründet hat, kann das Stipendium nicht mehr beantragen. Zwischen Antrag und Gewerbeanmeldung müssen Sie genau die Reihenfolge einhalten: erst Stipendium beantragen, dann während der Förderung gründen oder direkt nach Förderende.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe richtet sich nach dem Qualifikationsstand der einzelnen Personen. Innerhalb eines Teams können unterschiedliche Sätze gelten, je nachdem, ob ein Mitglied bereits einen Abschluss hat oder noch studiert.
| Qualifikation | Stipendium/Monat | Laufzeit | Maximalbetrag |
|---|---|---|---|
| Abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung | 2.200 Euro | bis 8 Monate | bis 17.600 Euro |
| Studierende und sonstige Personen | 1.100 Euro | bis 8 Monate | bis 8.800 Euro |
| Dreier-Team mit drei Absolventen | 6.600 Euro gesamt | bis 8 Monate | bis 52.800 Euro |
| Mischteam (1 Absolvent + 2 Studierende) | 4.400 Euro gesamt | bis 8 Monate | bis 35.200 Euro |
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Anders als bei einigen anderen Programmen gibt es keine Sachkostenpauschale; das Stipendium dient ausschließlich der Sicherung des Lebensunterhalts. Sachausgaben tragen die Stipendiaten privat oder finanzieren sie aus Eigenmitteln.
Acht Monate sind kurz, aber intensiv
Die Förderdauer von maximal acht Monaten ist im Bundesvergleich knapp, sodass das Vorhaben gut vorbereitet sein muss. Erfahrene Gründungsberater empfehlen, vor Beginn des Stipendiums bereits ein klares Geschäftsmodell, eine erste Marktanalyse und eine grobe Roadmap zu haben.
Wie beantrage ich das Gründungsstipendium?
Der Antrag wird elektronisch über das Kundenportal der NBank eingereicht. Vorab muss die begleitende Einrichtung bestätigen, dass sie das Vorhaben über die gesamte Förderdauer betreuen wird.
- 1
Begleitende Einrichtung suchen und kontaktieren
Wählen Sie eine Hochschule, ein Gründungszentrum oder einen Accelerator als Begleitung. Die NBank veröffentlicht eine offizielle Liste der anerkannten Einrichtungen. Klären Sie früh, ob die Einrichtung Ihr Vorhaben tragen will und kann.
- 2
Konzept und Businessplan vorbereiten
Erstellen Sie ein Konzept zur Geschäftsidee mit Beschreibung von Produkt, Markt und Geschäftsmodell. Ein vollständiger Businessplan mit Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau wird zur Antragstellung verlangt. Die begleitende Einrichtung gibt fachliches Feedback.
- 3
Antrag im NBank-Kundenportal stellen
Reichen Sie den Antrag elektronisch über das NBank-Kundenportal ein. Erforderlich sind Personendaten aller Teammitglieder, Lebensläufe, Qualifikationsnachweise, Konzept, Businessplan und die Bestätigung der begleitenden Einrichtung.
- 4
Prüfung durch die NBank
Die NBank prüft den Antrag formal und inhaltlich. Sie kann Rückfragen an die begleitende Einrichtung richten und Nachbesserungen verlangen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, bei vollständigen Anträgen häufig schneller.
- 5
Bewilligungsbescheid und Auszahlung
Bei positivem Bescheid legt die NBank Beginn und Dauer der Förderung fest. Die Auszahlung erfolgt monatlich auf die persönlichen Konten der Stipendiaten. Quartalsweise werden Zwischenberichte zum Stand des Vorhabens fällig.
Antragsfrist 31. März 2027
Anträge können bis zum 31. März 2027 bei der NBank eingereicht werden. Da der Förderzeitraum bis zu acht Monate beträgt, sollten Sie den Antrag spätestens etwa sieben Monate vor diesem Stichtag einreichen, um die volle Laufzeit auszuschöpfen. Eine Verlängerung über das Datum hinaus ist nicht möglich.
Was wird gefördert und was nicht?
Im Fokus stehen innovative, digitale und wissensorientierte Geschäftsmodelle, die Skalierungspotenzial haben und einen klaren Innovationsbeitrag leisten. Klassische lokale Geschäftsideen fallen meist nicht unter die Förderung.
- Software- und SaaS-Plattformen mit klarer Wertschöpfung
- Hardware-Innovationen, IoT, Robotik und Industrie 4.0
- Life Science, Medizintechnik und Biotech
- Nachhaltigkeitsorientierte Geschäftsmodelle (Cleantech, Kreislaufwirtschaft)
- KI-basierte Produkte und Dienstleistungen
- Wissensbasierte Beratungsangebote mit innovativem Ansatz
Nicht förderfähige Vorhaben
Klassische Einzelhandels-, Gastronomie- oder Handwerksvorhaben ohne Innovationscharakter sind in der Regel ausgeschlossen. Auch reine Vermittlungsmodelle, Online-Shops mit Standardware oder Imitate erfolgreicher Konkurrenten werden nicht gefördert. Gründer aus diesen Bereichen können stattdessen den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld prüfen.
Häufige Fragen zum Gründungsstipendium Niedersachsen
Wie hoch ist das Gründungsstipendium Niedersachsen 2026?
Personen mit abgeschlossenem Studium oder Berufsausbildung erhalten 2.200 Euro pro Monat, Studierende und sonstige Personen 1.100 Euro pro Monat. Die maximale Förderdauer beträgt acht Monate. Pro Gründung können bis zu drei Personen gemeinsam ein Stipendium beziehen, sodass die maximale Gesamtförderung bei einem Dreier-Team mit drei Absolventen rund 52.800 Euro über die volle Laufzeit beträgt.
Wer ist berechtigt, das Stipendium zu beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die eine Existenzgründung planen. Pro Gründungsvorhaben können Einzelpersonen oder Teams von bis zu drei Personen gemeinsam beantragen. Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden innovative, digitale und wissensorientierte Geschäftsideen in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Klassische Ladengeschäfte oder reine Dienstleistungsmodelle ohne Innovationscharakter sind ausgeschlossen. Schwerpunkte sind Digitalisierung, Tech, Life Science und Nachhaltigkeit.
Brauche ich eine Begleitung durch eine Gründungseinrichtung?
Ja, das ist verpflichtend. Die Förderung wird nur bewilligt, wenn das Gründungsvorhaben durch eine Hochschule, ein Gründungszentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen anerkannten Accelerator begleitet wird. Eine Liste aller anerkannten begleitenden Einrichtungen veröffentlicht die NBank auf ihrer Website.
Wer entscheidet über den Antrag?
Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover. Die NBank prüft Anträge formal und holt sich bei Bedarf zusätzliche Stellungnahmen der begleitenden Einrichtung ein. Eine Auswahljury wie bei anderen Stipendienprogrammen gibt es nicht; entscheidend sind formale Kriterien und die Bewertung der begleitenden Einrichtung.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Anträge können noch bis zum 31. März 2027 bei der NBank eingereicht werden. Da der Förderzeitraum bis zu acht Monate beträgt, sollten Sie spätestens etwa sieben Monate vor dem Stichtag einen Antrag stellen, um die volle Laufzeit auszuschöpfen. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Kann ich neben dem Stipendium arbeiten?
Eine geringfügige Beschäftigung von wenigen Stunden pro Woche kann zulässig sein, erfordert aber Abstimmung mit der NBank und der begleitenden Einrichtung. Eine Vollzeitbeschäftigung oder ein parallel laufendes existenzsicherndes Stipendium führen zur Ablehnung des Antrags. Die Stipendiaten sollen sich vollständig auf ihr Gründungsvorhaben konzentrieren können.
