Wohnen Aktualisiert Mai 2026

ISB-Darlehen Rheinland-Pfalz 2026 – zinsgünstige Wohnraumförderung mit Tilgungszuschuss für Neubau und Ersterwerb

Auf einen Blick

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert den Bau und Ersterwerb selbstgenutzten Wohnraums mit zinsgünstigen Darlehen und einem optionalen Tilgungszuschuss bis 10 %. Zwei Einkommensgruppen sind förderberechtigt: Haushalte bis 10 % über der Grenze des § 13 Abs. 2 LWoFG sowie Haushalte bis 60 % darüber. Das Darlehen wird nachrangig besichert und die Tilgung beträgt vertraglich 1,8 % p.a.

Wohnimmobilie in der Weinregion Rheinland-Pfalz
Wohnimmobilie in der Weinregion Rheinland-Pfalz. Bild: KI generiert

Rheinland-Pfalz unterstützt einkommensschwächere und mittlere Haushalte beim Erwerb von Wohneigentum über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das ISB-Darlehen ist ein zinsvergünstigtes Förderprogramm des Landes, das insbesondere Familien und Haushalte, die die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen können, beim Eigenheimbau oder Ersterwerb unterstützt.

Seit der Ankündigung einer Verdoppelung der Fördermittel für Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz sind die Mittel für das Programm deutlich ausgeweitet worden. Gleichzeitig wurden neue Konditionen erarbeitet, die den Zugang zur Förderung für einen größeren Kreis von Haushalten ermöglichen sollen.

Dieser Artikel erklärt, wie das ISB-Darlehen funktioniert, wer es beantragen kann und welche Kombinationsmöglichkeiten mit Bundesförderprogrammen bestehen.

Was ist das ISB-Darlehen Rheinland-Pfalz?

Das ISB-Darlehen für selbstgenutzten Wohnraum (Programmnummern 501, 502, 503) ist ein subventioniertes Förderdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz. Es dient der Finanzierung von Neubauten, dem Ersterwerb neu errichteter Wohnungen und in Sonderfällen auch von Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz selbst bewohnt wird.

Das Darlehen wird in der Regel im Nachrang gesichert. Das bedeutet, dass die Hausbank, die den Hauptkredit gewährt, die erstrangige Grundschuld erhält, während die ISB-Grundschuld nachrangig im Grundbuch eingetragen wird. Diese Konstruktion erleichtert häufig die Bereitschaft der Hausbank zur ergänzenden Finanzierung.

Offizielle Programmbezeichnung

Das ISB-Darlehen für selbstgenutzten Wohnraum ist auf der ISB-Website unter isb.rlp.de unter dem Bereich "Wohnen / Selbstnutzung" zu finden. Die Programmnummern 501 (Neubau/Ersterwerb bis 10 % über Einkommensgrenze), 502 und 503 bezeichnen leicht unterschiedliche Programmvarianten.

Einkommensgruppen und Voraussetzungen

Das ISB-Darlehen richtet sich an zwei Einkommensgruppen. Die Einteilung erfolgt anhand der Einkommensgrenze des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Rheinland-Pfalz, Paragraph 13 Absatz 2. Die genauen Grenzen in Euro werden jährlich angepasst und hängen von der Haushaltsgröße ab.

EinkommensgruppeEinkommenshöheFörderkonditionen
Gruppe 1Bis 10 % über Einkommensgrenze § 13 Abs. 2 LWoFGBesonders günstige Konditionen, Tilgungszuschuss bis 10 %
Gruppe 2Bis 60 % über Einkommensgrenze § 13 Abs. 2 LWoFGGünstige Konditionen beim Ankauf und Ersatzneubau
  • Ankauf, Neubau oder Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung in Rheinland-Pfalz
  • Einhaltung der einkommensgruppenspezifischen Grenzen nach LWoFG
  • Dauerhaftes Selbstbewohnen der Immobilie als Hauptwohnsitz
  • Nachweis über die Mitfinanzierung durch eine andere Bank (Hausbank)
  • Antragstellung vor Baubeginn bei der zuständigen Wohnungsbehörde

Konditionen: Tilgung und Tilgungszuschuss

Das ISB-Darlehen ist vertraglich mit 1,8 % p.a. als Annuitätendarlehen zu tilgen. Diese festgelegte Mindestanforderung an die Tilgungsrate sorgt dafür, dass das Darlehen innerhalb einer überschaubaren Frist zurückgezahlt wird. Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens pro Jahr ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ein besonderer Vorteil des ISB-Darlehens gegenüber reinen Bankprodukten ist der optionale Tilgungszuschuss: Für Haushalte der Einkommensgruppe 1 kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen gewährt werden. Dieser Tilgungszuschuss reduziert direkt die zurückzuzahlende Darlehenssumme und damit die monatliche Belastung.

Keine Tilgungsaussetzung möglich

Im Gegensatz zu manchen anderen Förderprogrammen ist beim ISB-Darlehen eine Tilgungsaussetzung zu Gunsten eines Bausparvertrags oder einer Lebensversicherung ausdrücklich nicht möglich. Das Darlehen muss daher direkt nach den vereinbarten Konditionen getilgt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das ISB-Darlehen für selbstgenutzten Wohnraum deckt verschiedene Vorhaben ab. Die Hauptanwendungsfälle in der Praxis sind:

  • Neubau eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses zur Selbstnutzung in Rheinland-Pfalz
  • Ersterwerb einer neu gebauten Eigentumswohnung oder eines Neubauhauses (innerhalb der ersten Eigentumsübertragung nach Fertigstellung)
  • Ankauf von Bestandsgebäuden zur Selbstnutzung (in bestimmten Programmvarianten)
  • Ersatzneubauten auf zuvor selbst genutzten Grundstücken

Für Modernisierungsmaßnahmen an bereits selbstgenutztem Wohnraum gibt es das separate ISB-Programm 505 (Modernisierung selbst genutzten Wohnraums), das ebenfalls auf der ISB-Website zu finden ist.

Antragstellung: Schritt für Schritt

Der Antrag für das ISB-Darlehen wird nicht direkt bei der ISB, sondern bei der kommunalen Wohnungsbehörde gestellt. Der gesamte Prozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, da der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

  1. 1Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung anhand der aktuellen Einkommensgrenzen für Rheinland-Pfalz (abrufbar auf isb.rlp.de oder bei der Wohnungsbehörde).
  2. 2Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: Einkommensnachweise, Baugenehmigung oder Kaufvertragsentwurf, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und Bonitätsnachweise.
  3. 3Holen Sie bei Ihrer Hausbank eine Bereitschaftserklärung oder ein Finanzierungsangebot für den Hauptkredit ein.
  4. 4Reichen Sie den Antrag vor Baubeginn oder Vertragsunterzeichnung bei Ihrer kommunalen Wohnungsbehörde ein.
  5. 5Nach Bewilligung und Erhalt des Förderbescheids können Sie den Kaufvertrag unterzeichnen oder mit dem Bau beginnen.
  6. 6Die Auszahlung des Darlehens erfolgt bei Neubauten nach Baufortschritt in bis zu drei Teilbeträgen.

Kombination mit KfW-Programmen

Das ISB-Darlehen lässt sich mit verschiedenen Bundesförderprogrammen kombinieren. Entscheidend ist, dass alle Fördermittel zusammen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

  • KfW-Kredit 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 150.000 Euro für EH-40-Neubauten, ergänzend zum ISB-Darlehen
  • KfW 300 (Wohneigentum für Familien): Zusätzlicher Förderkredit für Familien mit Kindern
  • KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Standardkredit bis 100.000 Euro ohne Energiestandard-Anforderung

Günstige Gesamtfinanzierung

Die Kombination aus ISB-Darlehen (nachrangig) und einem KfW-Kredit (ebenfalls oft nachrangig oder erstrangig) mit einem ergänzenden Bankdarlehen ermöglicht eine günstige Gesamtstruktur. Sprechen Sie Ihre Hausbank frühzeitig an und lassen Sie einen Finanzierungsplan erstellen, der alle Fördertöpfe berücksichtigt. Weitere Informationen zum Klimafreundlichen Neubau (KfW 297) finden Sie auf Staatgeld.de.

Häufige Fragen zum ISB-Darlehen Rheinland-Pfalz

Was ist das ISB-Darlehen Rheinland-Pfalz?

Das ISB-Darlehen ist ein zinsvergünstigtes Förderdarlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für den Neubau, Ankauf oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum. Es wird in der Regel nachrangig besichert und kann mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 10 % kombiniert werden.

Welche Einkommensgrenzen gelten für das ISB-Darlehen?

Die ISB unterscheidet zwei Einkommensgruppen: Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 10 % überschreitet, erhalten das Förderdarlehen zu besonders günstigen Konditionen. Haushalte, die bis zu 60 % über dieser Grenze liegen, können ebenfalls gefördert werden, allerdings zu leicht veränderten Konditionen.

Gibt es einen Tilgungszuschuss?

Ja. Bei der Förderung über das ISB-Darlehen kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen gewährt werden. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und verringert direkt die Darlehenslast. Die genaue Höhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der Personen im Haushalt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das ISB-Darlehen fördert den Ankauf, Neubau oder Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung in Rheinland-Pfalz. Auch der Ersterwerb einer neu gebauten Eigentumswohnung ist förderfähig. Die Immobilie muss dauerhaft selbst bewohnt werden.

Wie wird das ISB-Darlehen getilgt?

Das ISB-Darlehen ist vertraglich mit 1,8 % p.a. als Annuitätendarlehen zu tilgen. Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens pro Jahr möglich. Eine Tilgungsaussetzung zu Gunsten eines Bausparvertrags oder einer Lebensversicherung ist für das ISB-Darlehen nicht zulässig.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohnungsbehörde der Stadt oder Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz eingereicht. Für den Antrag sind unter anderem Einkommensnachweise, Kostennachweise und ein Nachweis über die Mitfinanzierung durch eine andere Bank erforderlich. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

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