Wohnen Aktualisiert Mai 2026

Z15-Darlehen Baden-Württemberg 2026 – zinsgünstiges L-Bank-Darlehen für Familien beim Eigenheimkauf und -bau

Auf einen Blick

Das Z15-Darlehen (Eigentumsfinanzierung BW) ist das Hauptförderprogramm der L-Bank Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Es bietet ein langfristiges, stark zinsverbilligtes Darlehen für den Kauf, Bau oder die Erweiterung eines selbstgenutzten Eigenheims. Die Darlehenssumme wächst mit der Kinderzahl. Seit Dezember 2025 ist der Antrag auch digital möglich.

Nachhaltiges Wohngebäude in Baden-Württemberg mit Schwarzwald-Kulisse
Nachhaltiges Wohngebäude in Baden-Württemberg mit Schwarzwald-Kulisse. Bild: KI generiert

Wer in Baden-Württemberg mit Familie ein Eigenheim kaufen, bauen oder erweitern möchte, stößt auf das Z15-Darlehen der L-Bank – eines der bekanntesten und attraktivsten Landesförderprogramme für Familienwohneigentum in Deutschland. Die Zinsverbilligung des Landes macht dieses Darlehen zu einem wesentlichen Baustein jeder soliden Eigenheimfinanzierung für Familien im Südwesten.

Das Programm trägt den offiziellen Namen "Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung (Z15-Darlehen)". Es ist die Basisvariante der L-Bank-Eigentumsförderung, die durch weitere Programme ergänzt werden kann, etwa die Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums oder das Programm bei Familienzuwachs.

Dieser Artikel erklärt Voraussetzungen, Konditionen, Einkommensgrenzen und den Antragsweg für das Z15-Darlehen 2026.

Was ist das Z15-Darlehen der L-Bank?

Die L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg – vergibt das Z15-Darlehen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. Das Darlehen ist ein Annuitätskredit mit besonders günstigem Zinssatz, der durch eine Zinssubvention des Landes ermöglicht wird. Da die L-Bank ihre Produkte als Durchleitungsbank ausreicht, beantragen Sie das Darlehen über Ihre Hausbank, die es dann im eigenen Namen an Sie weiterleitet.

Das Z15-Darlehen ist bewusst familienfreundlich gestaltet: Mit jedem weiteren Kind im Haushalt steigt der mögliche Kreditbetrag, und das Programm erlaubt eine großzügige Behandlung von Eltern- und Kindergeldbezügen, die bei der Einkommensberechnung nicht angerechnet werden.

Digital beantragen seit Dezember 2025

Seit Dezember 2025 ist das Z15-Darlehen digital beantragbar. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Digitalisierung des Antragsprozesses als wichtigen Schritt zur Vereinfachung der Wohnraumförderung angekündigt. Weitere Informationen sowie die Anleitung zum Antrag finden Sie auf l-bank.de/z15-anleitung.

Voraussetzungen: Wer bekommt das Z15-Darlehen?

Das Z15-Darlehen ist ausschließlich für Familien mit Kindern vorgesehen. Weitere Bedingungen betreffen das Haushaltseinkommen, den Standort der Immobilie und die Angemessenheit der Wohnfläche.

  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Kauf, Bau oder Erweiterung einer Eigenimmobilie in Baden-Württemberg zur Selbstnutzung
  • Haushaltseinkommen unterhalb der programmspezifischen Einkommensgrenze (regelmäßig angepasst)
  • Angemessene Wohnfläche: 90 m² für 4 Personen, plus 10 m² je weiteres Kind
  • Wohnraum muss familiengerechten Zuschnitt haben (Kinderzimmer mindestens 10 m²)
  • Antragstellung über eine Hausbank als Durchleitungsinstitut

Kindergeld und Elterngeld zählen nicht

Bei der Einkommensberechnung für das Z15-Darlehen werden Elterngeld und Kindergeld ausdrücklich nicht berücksichtigt. Dies ist ein wichtiger Vorteil, besonders für Familien in der Elternzeit, die durch die temporär niedrigeren Arbeitseinkommen näher an der Einkommensgrenze liegen.

Einkommensberechnung: Was zählt zum Einkommen?

Die L-Bank legt bei der Einkommensgrenze einen klar definierten Einkommensbegriff zugrunde. Es werden nur bestimmte Einkommensarten der nächsten 12 Monate nach Antragstellung berücksichtigt:

EinkommensartWird angerechnet?
Lohn und Gehalt aus ArbeitstätigkeitJa
Gewinne aus selbstständiger TätigkeitJa
Renten und PensionenJa
Einnahmen aus KapitalvermögenJa
Einnahmen aus Vermietung und VerpachtungJa
KindergeldNein
ElterngeldNein

Geförderte Vorhaben und Wohnflächen-Richtwerte

Das Z15-Darlehen fördert verschiedene Vorhaben rund um selbstgenutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Wichtig ist, dass die Wohnfläche den Richtwerten der L-Bank entspricht.

  • Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses
  • Kauf eines bestehenden Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • Erweiterung der selbstgenutzten Immobilie (Anbau, Ausbau)
  • Erwerb neu gebauter Wohnungen als Erstkauf
  • Ausschließlich in Baden-Württemberg gelegene Objekte

Angemessene Wohnfläche als Fördervoraussetzung

Die L-Bank prüft, ob die geplante Wohnfläche als angemessen gilt. Für eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) sind 90 m² der Richtwert. Bei weiteren Kindern erhöht sich dieser Wert um jeweils 10 m². Übermäßig große Wohnflächen können zur Ablehnung des Antrags führen oder die Förderhöhe begrenzen.

Antragstellung und Kombination mit KfW-Programmen

Der Antrag für das Z15-Darlehen wird über Ihre Hausbank eingereicht. Die L-Bank reicht den Kredit als Durchleitungsbank im eigenen Namen aus. Das bedeutet, Sie haben einen Kreditvertrag mit Ihrer Hausbank, die das Darlehen der L-Bank an Sie weitervermittelt.

Das Z15-Darlehen lässt sich sinnvoll mit Bundesförderprogrammen kombinieren:

  • KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): Ergänzender Bundeskredit für Familien, die klimafreundlich bauen
  • KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 150.000 Euro für EH-40-Neubauten ohne Einkommensgrenze
  • KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Standardkredit bis 100.000 Euro ohne Energieeffizienzanforderung
  • L-Bank Zusatzförderung: Für besondere neue Immobilien gibt es eine Zusatzförderung zur Z15-Basisförderung

L-Bank empfiehlt KfW-Produkte

Die L-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sie bei Empfehlungen im Wesentlichen eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW berücksichtigt. Beim Gespräch mit Ihrer Hausbank sollten Sie daher aktiv nach der Kombination aus Z15-Darlehen und dem KfW-Kredit 297 oder dem KfW-Wohneigentumsprogramm fragen.

Häufige Fragen zum Z15-Darlehen Baden-Württemberg

Was ist das Z15-Darlehen der L-Bank Baden-Württemberg?

Das Z15-Darlehen (Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung) ist ein staatlich zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank für Familien in Baden-Württemberg, die eine Immobilie kaufen, bauen oder erweitern. Voraussetzung ist mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt. Das Darlehen zeichnet sich durch besonders niedrige Zinsen aus, die über die Zinsverbilligung des Landes subventioniert werden.

Wie hoch ist die Darlehenssumme?

Die Darlehenssumme richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt. Je mehr Kinder Sie haben, desto größer fällt der mögliche Kreditrahmen aus. Die genauen Beträge werden im Merkblatt der L-Bank ausgewiesen und regelmäßig angepasst. Familien mit mehreren Kindern erhalten entsprechend höhere Kredite.

Welche Einkommensgrenze gilt beim Z15-Darlehen?

Das Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, die die L-Bank regelmäßig anpasst. Für die Berechnung werden Einkommen aus Arbeit (Lohn, Gehalt, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit), Renten, Pensionen sowie Kapital- und Mieteinnahmen der nächsten 12 Monate herangezogen. Eltern- und Kindergeld zählen ausdrücklich nicht zum anrechenbaren Einkommen.

Welche Immobilien können über das Z15-Darlehen finanziert werden?

Das Z15-Darlehen fördert den Kauf, Bau und die Erweiterung von selbstgenutzten Eigenheimen in Baden-Württemberg. Das können Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen sein. Die Immobilie muss dauerhaft als Hauptwohnsitz der Familie dienen.

Gibt es Anforderungen an die Wohnfläche?

Ja. Die L-Bank sieht Richtwerte für angemessene Wohnflächen vor: Für eine 4-köpfige Familie gilt eine Wohnfläche von 90 Quadratmetern als angemessen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Wert um 10 Quadratmeter. Kinderzimmer für ein Kind sollten nicht kleiner als 10 m² sein. Ein Kinderzimmer für zwei gleichgeschlechtliche Kinder sollte mindestens 15 m² umfassen.

Wie wird das Z15-Darlehen digital beantragt?

Seit Dezember 2025 ist das Z15-Darlehen auch digital beantragbar. Die L-Bank hat den Antragsprozess für Wohnraumförderung digitalisiert. Details zum Antrag erhalten Sie direkt auf der L-Bank-Website unter l-bank.de sowie bei Ihrer Hausbank, die als Durchleitungsinstitut fungiert.

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