Wirtschaft Aktualisiert Mai 2026

ego.-START Sachsen-Anhalt 2026 – 2.000 Euro pro Monat über bis zu 18 Monate

Auf einen Blick

ego.-START ist das Gründungsstipendium des Landes Sachsen-Anhalt für innovative Existenzgründungen. Pro Person zahlt das Land 2.000 Euro pro Monat über maximal 18 Monate. Förderfähig sind sowohl Vorgründungsphase (12 Monate vor Gründung) als auch die ersten 18 Monate nach Gründung. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; finanziert wird das Programm aus ESF Plus-Mitteln. Pflichtbestandteil sind Qualifizierungsmaßnahmen.

Neues Geschäft eröffnet in einer sachsen-anhaltischen Kleinstadt
Mit ego.-START fördert Sachsen-Anhalt innovative Existenzgründungen mit 2.000 Euro pro Monat über bis zu 18 Monate -- finanziert aus ESF-Plus- und Landesmitteln. Bild: KI generiert

Sachsen-Anhalt bietet eines der großzügigsten Gründungsstipendien der ostdeutschen Bundesländer. Mit ego.-START können Gründerinnen und Gründer bis zu 18 Monate lang an ihrer innovativen Geschäftsidee arbeiten, gleichzeitig erhalten sie strukturierte Qualifizierung und Beratung.

Eine Besonderheit: Das Stipendium kann nicht nur in der Vorgründungsphase, sondern auch in den ersten 18 Monaten nach Gründung in Anspruch genommen werden. Damit überbrückt ego.-START gerade die kritische Phase, in der das Unternehmen noch keine ausreichenden Umsätze schreibt.

Dieser Artikel erklärt die Förderkonditionen, die Voraussetzungen und das Antragsverfahren bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Was ist ego.-START?

ego.-START ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, das im Rahmen der Existenzgründungsförderung „ego." aufgelegt wurde. Das Programm wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und Landesmittel kofinanziert.

Verwaltet wird das Programm von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) als Bewilligungsstelle. Daneben ist das Programm Teil eines breiteren Förderclusters, das auch ego.-WISSEN, ego.-INKUBATOR und ego.-PILOT umfasst.

Träger und ESF Plus-Finanzierung

Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Finanzierung aus ESF Plus-Mitteln und Landesmitteln. Aktuelle Antragsformulare und Förderrichtlinien finden Sie auf ib-sachsen-anhalt.de.

Wer ist antragsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Bezug zu Sachsen-Anhalt, die ein innovatives Vorhaben verfolgen.

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Sachsen-Anhalt (oder geplante Niederlassung)
  • Innovative oder wissensbasierte Geschäftsidee mit Marktpotenzial
  • Kein laufendes existenzsicherndes Bundesstipendium (z. B. EXIST)
  • Im Falle einer Nachgründungs-Förderung: Gründung vor maximal 12 Monaten
  • Bereitschaft zur Teilnahme an verpflichtenden Qualifizierungsmaßnahmen
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit angestrebt (mindestens 30 Wochenstunden)

Doppelförderung mit EXIST ausgeschlossen

Eine Doppelförderung mit dem EXIST-Gründerstipendium oder anderen existenzsichernden Bundesstipendien ist nicht zulässig. Wer aus einem Hochschulkontext kommt, sollte zwischen ego.-START und EXIST abwägen; ego.-START erlaubt eine längere Laufzeit, EXIST höhere Stipendien für Promovierende.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Stipendiat und Monat zahlt das Land 2.000 Euro. Bei Teams werden alle Mitglieder einzeln gefördert, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

KonstellationStipendium/MonatLaufzeitMaximalsumme
Einzelperson2.000 Eurobis 18 Monatebis 36.000 Euro
Zweier-Team4.000 Euro gesamtbis 18 Monatebis 72.000 Euro
Dreier-Team6.000 Euro gesamtbis 18 Monatebis 108.000 Euro
Qualifizierungsmaßnahmenkostenfreiwährend Förderunginkludiert

Die Auszahlung erfolgt monatlich. Sozialversicherungsbeiträge sind aus dem Stipendium selbst zu finanzieren. Der Förderzeitraum kann sich auf 12 Monate vor und 18 Monate nach Gründung verteilen, sofern die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht überschritten wird.

Phasenflexibilität nutzen

Anders als andere Stipendien kann ego.-START sowohl in der Vorgründungsphase als auch nach Gründung gezahlt werden. Wer beispielsweise sechs Monate vor Gründung mit dem Stipendium beginnt, kann es nach Gründung weitere zwölf Monate beziehen. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll für die kritische Anlaufphase, in der die Umsätze noch nicht reichen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag wird elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht. Vorab ist eine Beratung durch ein regionales Gründungsnetzwerk empfehlenswert.

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    Erstberatung bei einem regionalen Gründungsnetzwerk

    Suchen Sie sich eine Anlaufstelle in Ihrer Region, etwa eine Hochschule, ein Gründungszentrum oder eine IHK. Das Netzwerk prüft, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und unterstützt Sie bei der Antragsvorbereitung.

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    Geschäftsmodell und Finanzplan vorbereiten

    Erstellen Sie ein Geschäftsmodell-Konzept mit klarer Beschreibung von Produkt, Markt und Innovationsbeitrag. Ein vollständiger Finanzplan über 36 Monate (Liquidität und Rentabilität) ist Pflichtbestandteil des Antrags.

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    Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen

    Reichen Sie den Antrag elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Erforderliche Unterlagen sind Personendaten, Lebenslauf, Geschäftsmodell, Finanzplan und Bestätigung der Beratungsstelle.

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    Prüfung und Bewilligung

    Die IB Sachsen-Anhalt prüft den Antrag formal und inhaltlich. Bei komplexen Vorhaben kann eine Stellungnahme externer Gutachter eingeholt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs bis acht Wochen.

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    Auszahlung und Qualifizierungsteilnahme

    Nach Bewilligung erfolgt die monatliche Auszahlung. Stipendiaten verpflichten sich zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, die parallel zum Stipendium organisiert werden. Themen sind Geschäftsmodell, Marketing, Finanzen.

Was bietet ego.-START außer dem Stipendium?

Neben der monatlichen Auszahlung erhalten Stipendiaten Zugang zu strukturierten Qualifizierungsmaßnahmen und einem Mentoren-Netzwerk.

  • Workshops zu Geschäftsmodellentwicklung und Business Model Canvas
  • Finanz- und Liquiditätsplanung mit Praxisübungen
  • Marketing- und Vertriebsstrategien für Gründer
  • Patentschutz, Markenrecht und Schutzrechtsfragen
  • Pitch-Trainings für Investorengespräche
  • Mentoren-Sessions mit erfahrenen Unternehmern aus Sachsen-Anhalt

Alle Qualifizierungsmaßnahmen werden über das Programm finanziert und kosten die Stipendiaten nichts. Die Teilnahme ist verpflichtend; Versäumnisse können zum Verlust des Stipendiums führen.

Anschlussfinanzierung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bietet weitere Programme im ego.-Cluster sowie klassische Förderkredite, die nahtlos an ego.-START anschließen können.

Mögliche Anschlussstationen

ego.-WISSEN für wissensintensive Vorhaben, IB-Mittelstandsdarlehen, Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Die IB Sachsen-Anhalt vermittelt aktiv weitere Förderquellen.

Häufige Fragen zu ego.-START

Wie hoch ist das ego.-START-Stipendium?

Das Gründungsstipendium beträgt 2.000 Euro pro Monat für maximal 18 Monate. Innerhalb des Förderzeitraums von 12 Monaten vor und 18 Monaten nach der Gründung können einzelne Personen oder Teams die Förderung in Anspruch nehmen. Die Gesamtförderung kann pro Person bis zu 36.000 Euro über die volle Laufzeit erreichen.

Wer kann ego.-START beantragen?

Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die sich in Sachsen-Anhalt selbstständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Das Vorhaben muss innovativ, technologie- oder wissensbasiert sein. Auch Gründungsteams sind förderfähig.

Welche Vorhaben werden gefördert?

ego.-START fördert ausdrücklich innovative oder wissensbasierte Geschäftsideen. Schwerpunkte sind Tech, Digitalisierung, Life Science, Cleantech und nachhaltige Geschäftsmodelle. Klassische Einzelhandels- oder Gastronomiegründungen ohne Innovationscharakter sind in der Regel ausgeschlossen.

Was ist im Stipendium enthalten?

Das Stipendium umfasst neben der monatlichen Auszahlung auch Qualifizierungsmaßnahmen wie Workshops, Coaching und Beratung. Diese Begleitung wird über das Programm finanziert und kostet die Stipendiaten nichts. Themen sind unter anderem Geschäftsmodellentwicklung, Marketing und Finanzplanung.

Wer finanziert ego.-START?

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und Landesmitteln Sachsen-Anhalts finanziert. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt). Die fachliche Begleitung erfolgt über regionale Gründungsnetzwerke.

Wie unterscheidet sich ego.-START von anderen Programmen?

Im Vergleich zu anderen Landesstipendien zeichnet sich ego.-START durch die hohe monatliche Förderung von 2.000 Euro und die lange Laufzeit von 18 Monaten aus. Außerdem wird das Stipendium nicht nur in der Vorgründungsphase, sondern auch nach der Gründung gezahlt, was eine flexible Phasenüberbrückung ermöglicht.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind verpflichtend?

Stipendiaten verpflichten sich zur Teilnahme an einem festgelegten Qualifizierungsprogramm, das je nach Bedarf individuell zugeschnitten wird. Pflichtmodule sind Geschäftsmodellentwicklung, Finanzplanung und Marketing. Zusatzmodule wie Patentschutz oder Internationalisierung können bei Bedarf gewählt werden.

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