Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

ILB Modernisierung Brandenburg 2026: 30.000 Euro Zuschuss und ein zinsloses Darlehen

Auf einen Blick

Brandenburg fördert die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro und einem zinslosen Darlehen bis 230.000 Euro über 20 Jahre. Zinsen fallen nicht an, nur ein einmaliges Entgelt von 2 Prozent und laufend 0,5 Prozent auf die Restschuld. Das Gebäude muss vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein, die Maßnahmen müssen mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche kosten. Der Antrag geht direkt an die ILB, nicht über die Hausbank.

Modernisierung eines Eigenheims in Brandenburg
Brandenburg hat die Wohneigentumsförderung zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt. Bild: KI generiert

Brandenburg hat seine Wohneigentumsförderung zum 1. Januar 2026 neu geordnet. Die Förderrichtlinie zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums gilt bis zum 31. Dezember 2028 und deckt Neubau, Erwerb und Modernisierung ab. Für Bestandsimmobilien ist der Modernisierungsteil der interessanteste Baustein, weil er einen echten Zuschuss mit einem zinslosen Darlehen kombiniert.

Das unterscheidet Brandenburg deutlich von den meisten anderen Ländern. Wo andere Förderbanken den Marktzins um ein oder zwei Prozentpunkte drücken, verlangt die ILB über 20 Jahre gar keine Zinsen. Bezahlt wird nur ein Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Entgelt auf die Restschuld.

Die folgenden Abschnitte zeigen die Konditionen, die Voraussetzungen an Gebäude und Einkommen sowie den Antragsweg.

Was ist die ILB-Modernisierungsförderung?

Das Programm heißt bei der ILB Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung. Es kombiniert einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einem zinslosen Darlehen und richtet sich an natürliche Personen, die ihre Immobilie in Brandenburg selbst bewohnen. Träger ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam.

Antrag ohne Hausbank

Brandenburg ist einer der wenigen Fälle, in denen der Förderantrag direkt bei der Landesförderbank gestellt wird. Ein Hausbankverfahren wie bei KfW oder NRW.BANK gibt es hier nicht. Das Infotelefon Wohnungsbau der ILB erreichen Sie unter 0331 660-1322.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Zuschuss (nicht rückzahlbar)bis 30.000 Eurobei Modernisierung und Instandsetzung
Zinsloses Darlehenbis 230.000 EuroSollzins 0 Prozent
Zusatzdarlehen bei Bestandskauf20.000 Euronur bei Erwerb mit anschließender Modernisierung
Laufzeit20 Jahreentspricht der Eigennutzungspflicht
Tilgung3 Prozent jährlichauf den Darlehensbetrag
Einmaliges Entgelt2 Prozentder Gesamtförderung, fällig bei Zusage
Laufendes Entgelt0,5 Prozent jährlichauf die jeweilige Restschuld
Förderquotehöchstens 50 Prozentder anerkannten Gesamtkosten
Mindestmaßnahmenkosten500 Euro je Quadratmeterbezogen auf die Wohnfläche

Die Mindestmaßnahmenkosten von 500 Euro je Quadratmeter sind die Hürde, an der kleinere Vorhaben scheitern. Bei einem Haus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche müssen mindestens 60.000 Euro investiert werden. Ein reiner Fenstertausch reicht dafür nicht, eine Kombination aus Dämmung, Heizung und Fenstern schon.

Kinderzuschläge verdoppelt

Mit der neuen Richtlinie hat Brandenburg den Zuschlag je Kind von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Familien mit mehreren Kindern erreichen dadurch spürbar höhere Zuschussbeträge als bisher.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Natürliche Personen, die das Wohneigentum in Brandenburg selbst bewohnen
  • Das Gebäude wurde vor dem 2. Oktober 2009 errichtet
  • Das Einkommen liegt innerhalb der Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes, eine Überschreitung um bis zu 20 Prozent ist zulässig
  • Mindestens 10 bis 15 Prozent der Kosten werden als Eigenleistung eingebracht
  • Die Selbstnutzung wird über die Darlehenslaufzeit von 20 Jahren beibehalten

20 Jahre Bindung sind lang

Die Eigennutzungspflicht läuft über die gesamte Darlehenslaufzeit. Wer vorher verkauft oder vermietet, muss mit einer Rückforderung rechnen. Bei absehbarem Ortswechsel ist ein normaler Bankkredit trotz Zinsen die flexiblere Wahl.

Wie kombiniere ich mit der Bundesförderung?

Landeszuschuss und Bundesförderung dürfen nicht dieselbe Rechnung fördern. Die Bundesmittel lassen sich aber für die Bausteine einsetzen, die das Landesprogramm nicht abdeckt. Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Wer weder Landes- noch Bundeszuschuss bekommt, greift auf den Steuerbonus nach § 35c EStG zurück: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gilt ein Entweder-oder.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Fördervoraussetzungen prüfen

    Baujahr vor dem 2. Oktober 2009, Selbstnutzung in Brandenburg, Einkommen innerhalb der Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes zuzüglich 20 Prozent Toleranz.

  2. 2

    Maßnahmen planen und kalkulieren

    Die Kosten müssen mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erreichen. Bei 120 Quadratmetern sind das 60.000 Euro. Holen Sie dafür detaillierte Kostenvoranschläge ein.

  3. 3

    Antrag direkt bei der ILB stellen

    Anders als in den meisten Bundesländern läuft der Antrag nicht über die Hausbank, sondern unmittelbar bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam.

  4. 4

    Zusage abwarten

    Erst nach der schriftlichen Zusage dürfen Aufträge erteilt werden. Mit der Zusage wird das einmalige Entgelt von 2 Prozent der Gesamtförderung fällig.

  5. 5

    Modernisieren und Verwendung nachweisen

    Nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen ein. Der Zuschussanteil wird ausgezahlt, das zinslose Darlehen wird über 20 Jahre mit 3 Prozent jährlich getilgt.

Sanierungsarbeiten an einem Eigenheim in Brandenburg
Bei 120 Quadratmetern Wohnfläche müssen mindestens 60.000 Euro investiert werden. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Die Maßnahmenkosten bleiben unter 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
  • Das Gebäude wurde nach dem 2. Oktober 2009 errichtet und fällt damit aus der Modernisierungsförderung heraus.
  • Aufträge wurden vor der Förderzusage erteilt.
  • Das Einkommen überschreitet die Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um mehr als 20 Prozent.
  • Die Selbstnutzung ist nicht auf 20 Jahre angelegt, etwa weil ein Verkauf absehbar ist.

Häufige Fragen zur ILB-Modernisierungsförderung

Wie heißt das ILB-Programm für die Modernisierung genau?

Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung. Es ist Teil der Förderrichtlinie zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 gilt. Träger ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam.

Wie hoch sind Zuschuss und Darlehen?

Bis zu 30.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss und bis zu 230.000 Euro als zinsloses Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung kommt ein Zusatzdarlehen von 20.000 Euro hinzu. Gefördert werden höchstens 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.

Was kostet das zinslose Darlehen?

Zinsen fallen keine an, der Sollzins liegt bei 0 Prozent. Die ILB berechnet stattdessen ein einmaliges Entgelt von 2 Prozent der Gesamtförderung bei Zusage und ein laufendes Entgelt von 0,5 Prozent auf die jeweilige Restschuld pro Jahr. Getilgt wird mit 3 Prozent jährlich.

Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?

Das Gebäude muss vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein und in Brandenburg liegen. Die Maßnahmenkosten müssen mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Bei reiner Modernisierung ist keine Gebietskulisse erforderlich, beim Erwerb mit anschließender Modernisierung schon.

Gibt es Einkommensgrenzen?

Ja. Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes, die um nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden dürfen. Zusätzlich müssen Antragsteller 10 bis 15 Prozent Eigenleistung einbringen. Die Grundförderung steigt mit jedem Kind, die Kinderzuschläge wurden zum 1. Januar 2026 von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt.

Wo stelle ich den Antrag?

Direkt bei der ILB, nicht über die Hausbank. Das unterscheidet Brandenburg von den meisten anderen Landesförderbanken. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Die ILB betreibt dafür ein Infotelefon Wohnungsbau unter 0331 660-1322.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Die Konditionen stammen aus der Förderrichtlinie 2026 bis 2028 und deren öffentlicher Darstellung. Verbindlich ist allein die Auskunft der ILB unter 0331 660-1322.