Brandenburg verfügt über einen großen Bestand an älteren Eigenheimen, vor allem im Speckgürtel rund um Berlin. Viele Häuser sind 30 bis 50 Jahre alt und energetisch nicht zeitgemäß. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt mit der Modernisierungsförderung bei der Sanierung.
Das Programm ergänzt die Eigentumsförderung Brandenburg für den Erwerb. Damit deckt das Bundesland alle Phasen der Eigentumsbildung ab: Erwerb, Neubau und Modernisierung.
Die folgenden Abschnitte zeigen, was 2026 förderfähig ist und wie der Antrag bei der ILB läuft.
Was ist die ILB Modernisierungsförderung?
Die ILB Modernisierungsförderung ist ein zinsverbilligter Förderkredit für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Brandenburg. Träger ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit Hauptsitz in Potsdam.
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Die ILB ist die zentrale Förderbank des Landes Brandenburg mit Hauptsitz in Potsdam. Sie betreut Wohnraum-, Wirtschafts-, Innovations- und Infrastrukturförderung. Sie arbeitet eng mit dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zusammen.
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke
- Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Hybrid)
- Fenster- und Außentürenaustausch (3-fach-Verglasung)
- Photovoltaik und Solarthermie
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Barrierefreie Anpassungen
Antrag immer vor Beauftragung
Wer Aufträge erteilt oder Material bestellt, bevor die schriftliche Förderzusage vorliegt, ist nicht antragsberechtigt. Die Reihenfolge ist zwingend: Antrag, Zusage, Beauftragung.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | bis 100.000 Euro | pro Wohneinheit |
| Auszahlung | 100 Prozent | kein Disagio |
| Laufzeit | bis 35 Jahre | flexibel |
| Zinsbindung | 15 oder 20 Jahre | lange Zinssicherheit |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | bis 5 Jahre | optional |
| Mindestinvestition | 10.000 Euro | pro Maßnahme |
Mit BEG kombinieren
Beim Heizungstausch lohnt sich die Kombination mit dem BAFA-Zuschuss von bis zu 70 Prozent. Bei Komplettsanierungen ist der KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss bis 20 Prozent attraktiv.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1
Sanierungsfahrplan erstellen
Beauftragen Sie einen BAFA-zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Der iSFP wird zu 50 Prozent vom BAFA bezuschusst und ist Voraussetzung für viele Folgeförderungen.
- 2
Hausbank wählen
Die Mittelbrandenburgische Sparkasse, andere Sparkassen und Volksbanken in Brandenburg kennen das ILB-Verfahren.
- 3
Antrag einreichen
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge, Eigentumsnachweis.
- 4
Förderzusage abwarten
Bearbeitungsdauer 6 bis 12 Wochen. Erst nach Zusage Aufträge erteilen.
- 5
Modernisieren und Nachweis
Endabrechnung mit Rechnungen einreichen. Auszahlung nach Prüfung durch die ILB.

Häufige Fragen zur ILB Modernisierungsförderung
Was ist die ILB Modernisierungsförderung Brandenburg?
Die ILB Modernisierungsförderung ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums. Sie ergänzt die Eigentumsförderung Brandenburg für den Erwerb. Träger ist die ILB mit Hauptsitz in Potsdam.
Wie hoch ist das Darlehen?
Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Förderzinssatz wird taggenau bei Antragstellung verbindlich festgelegt und liegt deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Eine Kombination mit BEG-Programmen der KfW ist ausdrücklich möglich.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke, Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Hybrid), Fenster- und Außentürenaustausch, Photovoltaik mit oder ohne Stromspeicher, Lüftungsanlage und sonstige Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Brandenburg. Familien werden bevorzugt, aber auch Einzelpersonen ohne Kinder sind förderfähig. Die Bruttoeinkommensgrenzen orientieren sich an den brandenburgischen Förderrichtlinien. Die Selbstnutzung muss langfristig erhalten bleiben.
Wie kombiniere ich mit der KfW?
Eine Kombination mit den KfW-Programmen 261 (BEG Wohngebäude), 358 (Ergänzungskredit) und mit BAFA-Zuschüssen ist möglich. Eine Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist nicht erlaubt. Eine fachkundige Energieberatung hilft bei der optimalen Kombination der Programme.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der ILB in Potsdam gestellt, in der Regel über eine durchleitende Hausbank. Vor Maßnahmenbeginn muss die schriftliche Förderzusage vorliegen. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse, andere Sparkassen und Volksbanken in Brandenburg kennen das ILB-Verfahren.
