Brandenburg hat seine Wohneigentumsförderung zum 1. Januar 2026 neu geordnet. Die Förderrichtlinie zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums gilt bis zum 31. Dezember 2028 und deckt Neubau, Erwerb und Modernisierung ab. Für Bestandsimmobilien ist der Modernisierungsteil der interessanteste Baustein, weil er einen echten Zuschuss mit einem zinslosen Darlehen kombiniert.
Das unterscheidet Brandenburg deutlich von den meisten anderen Ländern. Wo andere Förderbanken den Marktzins um ein oder zwei Prozentpunkte drücken, verlangt die ILB über 20 Jahre gar keine Zinsen. Bezahlt wird nur ein Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Entgelt auf die Restschuld.
Die folgenden Abschnitte zeigen die Konditionen, die Voraussetzungen an Gebäude und Einkommen sowie den Antragsweg.
Was ist die ILB-Modernisierungsförderung?
Das Programm heißt bei der ILB Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung. Es kombiniert einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einem zinslosen Darlehen und richtet sich an natürliche Personen, die ihre Immobilie in Brandenburg selbst bewohnen. Träger ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam.
Antrag ohne Hausbank
Brandenburg ist einer der wenigen Fälle, in denen der Förderantrag direkt bei der Landesförderbank gestellt wird. Ein Hausbankverfahren wie bei KfW oder NRW.BANK gibt es hier nicht. Das Infotelefon Wohnungsbau der ILB erreichen Sie unter 0331 660-1322.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Zuschuss (nicht rückzahlbar) | bis 30.000 Euro | bei Modernisierung und Instandsetzung |
| Zinsloses Darlehen | bis 230.000 Euro | Sollzins 0 Prozent |
| Zusatzdarlehen bei Bestandskauf | 20.000 Euro | nur bei Erwerb mit anschließender Modernisierung |
| Laufzeit | 20 Jahre | entspricht der Eigennutzungspflicht |
| Tilgung | 3 Prozent jährlich | auf den Darlehensbetrag |
| Einmaliges Entgelt | 2 Prozent | der Gesamtförderung, fällig bei Zusage |
| Laufendes Entgelt | 0,5 Prozent jährlich | auf die jeweilige Restschuld |
| Förderquote | höchstens 50 Prozent | der anerkannten Gesamtkosten |
| Mindestmaßnahmenkosten | 500 Euro je Quadratmeter | bezogen auf die Wohnfläche |
Die Mindestmaßnahmenkosten von 500 Euro je Quadratmeter sind die Hürde, an der kleinere Vorhaben scheitern. Bei einem Haus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche müssen mindestens 60.000 Euro investiert werden. Ein reiner Fenstertausch reicht dafür nicht, eine Kombination aus Dämmung, Heizung und Fenstern schon.
Kinderzuschläge verdoppelt
Mit der neuen Richtlinie hat Brandenburg den Zuschlag je Kind von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Familien mit mehreren Kindern erreichen dadurch spürbar höhere Zuschussbeträge als bisher.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Natürliche Personen, die das Wohneigentum in Brandenburg selbst bewohnen
- Das Gebäude wurde vor dem 2. Oktober 2009 errichtet
- Das Einkommen liegt innerhalb der Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes, eine Überschreitung um bis zu 20 Prozent ist zulässig
- Mindestens 10 bis 15 Prozent der Kosten werden als Eigenleistung eingebracht
- Die Selbstnutzung wird über die Darlehenslaufzeit von 20 Jahren beibehalten
20 Jahre Bindung sind lang
Die Eigennutzungspflicht läuft über die gesamte Darlehenslaufzeit. Wer vorher verkauft oder vermietet, muss mit einer Rückforderung rechnen. Bei absehbarem Ortswechsel ist ein normaler Bankkredit trotz Zinsen die flexiblere Wahl.
Wie kombiniere ich mit der Bundesförderung?
Landeszuschuss und Bundesförderung dürfen nicht dieselbe Rechnung fördern. Die Bundesmittel lassen sich aber für die Bausteine einsetzen, die das Landesprogramm nicht abdeckt. Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:
- Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
- Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen
Wer weder Landes- noch Bundeszuschuss bekommt, greift auf den Steuerbonus nach § 35c EStG zurück: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gilt ein Entweder-oder.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1
Fördervoraussetzungen prüfen
Baujahr vor dem 2. Oktober 2009, Selbstnutzung in Brandenburg, Einkommen innerhalb der Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes zuzüglich 20 Prozent Toleranz.
- 2
Maßnahmen planen und kalkulieren
Die Kosten müssen mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erreichen. Bei 120 Quadratmetern sind das 60.000 Euro. Holen Sie dafür detaillierte Kostenvoranschläge ein.
- 3
Antrag direkt bei der ILB stellen
Anders als in den meisten Bundesländern läuft der Antrag nicht über die Hausbank, sondern unmittelbar bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam.
- 4
Zusage abwarten
Erst nach der schriftlichen Zusage dürfen Aufträge erteilt werden. Mit der Zusage wird das einmalige Entgelt von 2 Prozent der Gesamtförderung fällig.
- 5
Modernisieren und Verwendung nachweisen
Nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen ein. Der Zuschussanteil wird ausgezahlt, das zinslose Darlehen wird über 20 Jahre mit 3 Prozent jährlich getilgt.

Woran Anträge scheitern
- Die Maßnahmenkosten bleiben unter 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
- Das Gebäude wurde nach dem 2. Oktober 2009 errichtet und fällt damit aus der Modernisierungsförderung heraus.
- Aufträge wurden vor der Förderzusage erteilt.
- Das Einkommen überschreitet die Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um mehr als 20 Prozent.
- Die Selbstnutzung ist nicht auf 20 Jahre angelegt, etwa weil ein Verkauf absehbar ist.
Häufige Fragen zur ILB-Modernisierungsförderung
Wie heißt das ILB-Programm für die Modernisierung genau?
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung. Es ist Teil der Förderrichtlinie zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 gilt. Träger ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam.
Wie hoch sind Zuschuss und Darlehen?
Bis zu 30.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss und bis zu 230.000 Euro als zinsloses Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung kommt ein Zusatzdarlehen von 20.000 Euro hinzu. Gefördert werden höchstens 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.
Was kostet das zinslose Darlehen?
Zinsen fallen keine an, der Sollzins liegt bei 0 Prozent. Die ILB berechnet stattdessen ein einmaliges Entgelt von 2 Prozent der Gesamtförderung bei Zusage und ein laufendes Entgelt von 0,5 Prozent auf die jeweilige Restschuld pro Jahr. Getilgt wird mit 3 Prozent jährlich.
Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?
Das Gebäude muss vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein und in Brandenburg liegen. Die Maßnahmenkosten müssen mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Bei reiner Modernisierung ist keine Gebietskulisse erforderlich, beim Erwerb mit anschließender Modernisierung schon.
Gibt es Einkommensgrenzen?
Ja. Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes, die um nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden dürfen. Zusätzlich müssen Antragsteller 10 bis 15 Prozent Eigenleistung einbringen. Die Grundförderung steigt mit jedem Kind, die Kinderzuschläge wurden zum 1. Januar 2026 von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt.
Wo stelle ich den Antrag?
Direkt bei der ILB, nicht über die Hausbank. Das unterscheidet Brandenburg von den meisten anderen Landesförderbanken. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Die ILB betreibt dafür ein Infotelefon Wohnungsbau unter 0331 660-1322.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
- ILB: Förderprogramme Wohnungsbau, darunter Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
- ILB-Pressemitteilung zur neuen Förderrichtlinie 2026 bis 2028
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg: Förderprogramme der Wohnraumförderung
Stand 31. Juli 2026. Die Konditionen stammen aus der Förderrichtlinie 2026 bis 2028 und deren öffentlicher Darstellung. Verbindlich ist allein die Auskunft der ILB unter 0331 660-1322.
