Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

ISB Energiedarlehen Rheinland-Pfalz 2026: Programm 505 mit bis zu 35 Prozent Tilgungszuschuss

Auf einen Blick

Rheinland-Pfalz fördert die energetische Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums über das ISB-Programm 505. Ein Vierpersonenhaushalt bekommt bis zu 100.000 Euro, je weiterer Person 5.000 Euro mehr. Das Land verbilligt den Zins um einen Prozentpunkt. Der eigentliche Hebel ist aber der Tilgungszuschuss von bis zu 35 Prozent, der sich aus Einkommensstufe und erreichtem Effizienzhaus-Standard zusammensetzt. Antrag bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, vor Baubeginn.

Energetische Sanierung eines Wohnhauses in Rheinland-Pfalz
Der Tilgungszuschuss steigt mit dem erreichten Effizienzhaus-Standard. Bild: KI generiert

Beim ISB-Programm 505 lohnt der zweite Blick. Die Zinsverbilligung von einem Prozentpunkt ist solide, aber nicht spektakulär. Interessant wird das Programm durch den Tilgungszuschuss, der die Restschuld direkt verringert und bei günstiger Konstellation ein Drittel des Darlehens abdeckt.

Dieser Zuschuss ist doppelt gestaffelt. Die Grundstufe hängt am Einkommen, der Bonus am erreichten energetischen Standard. Wer beide Hebel kennt, plant die Sanierung anders, als wenn er nur auf den Zinssatz schaut.

Die folgenden Abschnitte zeigen die Konditionen, die Staffelung des Zuschusses, den ungewöhnlichen Antragsweg und die typischen Ablehnungsgründe.

Was ist das ISB-Programm 505?

Ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss für die Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums. Träger ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz in Mainz. Das Programm richtet sich an Eigentümer, die ihr Eigenheim energetisch auf einen Effizienzhaus-Standard bringen wollen.

Antrag über die Kommune, nicht über die Bank

Rheinland-Pfalz weicht vom üblichen Hausbankverfahren ab. Der Antrag geht an die Stadt- oder Kreisverwaltung, die eine Förderbestätigung erteilt und ihn an die ISB weiterleitet. Wer den Antrag bei der Sparkasse einreicht, verliert Zeit.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Darlehen Vierpersonenhaushaltbis 100.000 Euroje weiterer Person plus 5.000 Euro
Zinsverbilligungein Prozentpunktgegenüber Marktkonditionen, getragen vom Land
Zinsbindung10, 15, 20 Jahre oder bis zur VollrückzahlungVollrückzahlung entspricht rund 30 Jahren
Sondertilgungbis 10 Prozent jährlichdes Darlehensbetrags
Tilgungszuschuss Grundstufebis 25 ProzentEinkommen höchstens 10 Prozent über der Grenze
Tilgungszuschuss zweite Stufebis 15 ProzentEinkommen bis 60 Prozent über der Grenze
Bonus Effizienzhaus 85zusätzlich 5 Prozentauf den Tilgungszuschuss
Bonus Effizienzhaus 55zusätzlich 5 Prozentin der Spitze 35 Prozent insgesamt

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung deutlich: Bei einem Darlehen von 80.000 Euro, einem Einkommen knapp über der Landesgrenze und dem erreichten Effizienzhaus 55 kommen 25 plus 5 plus 5 Prozent zusammen. Das sind 28.000 Euro Tilgungszuschuss, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke und Bodenplatte
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Weitere Maßnahmen, die auf einen Effizienzhaus-Standard hinwirken

Kein Baubeginn vor der Förderbestätigung

Erst die Bestätigung der Kreisverwaltung, dann der Handwerkervertrag. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen, und mit dem Darlehen fällt auch der Tilgungszuschuss weg.

Wie kombiniere ich mit der Bundesförderung?

Landesdarlehen und Bundeszuschuss dürfen nicht dieselbe Rechnung fördern, lassen sich aber auf verschiedene Bausteine verteilen. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gelten beim Bund diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Der Steuerbonus nach § 35c EStG bleibt die Alternative ohne Zuschuss: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gilt ein Entweder-oder.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Einkommen prüfen

    Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vollständig vom Verhältnis Ihres Einkommens zur Landeseinkommensgrenze ab. Bis 10 Prozent darüber sind 25 Prozent möglich, bis 60 Prozent darüber noch 15 Prozent. Wer weiter darüber liegt, bekommt das verbilligte Darlehen ohne Zuschuss.

  2. 2

    Energetisches Ziel festlegen

    Der erreichte Effizienzhaus-Standard entscheidet über die Bonusstufen. Ein Energieeffizienz-Experte rechnet vorab durch, ob sich der Sprung von Effizienzhaus 85 auf 55 lohnt, denn er bringt weitere 5 Prozent Tilgungszuschuss.

  3. 3

    Antrag bei der Stadt- oder Kreisverwaltung stellen

    Zuständig ist nicht die ISB, sondern die kommunale Verwaltung. Sie prüft die Angaben, erteilt eine Förderbestätigung und leitet den Antrag an die ISB in Mainz weiter.

  4. 4

    Förderbestätigung abwarten

    Erst mit der Bestätigung darf gebaut werden. Wer vorher Aufträge erteilt, verliert den Anspruch auf Darlehen und Tilgungszuschuss gleichermaßen.

  5. 5

    Sanieren und Standard nachweisen

    Nach Abschluss weist der Energieeffizienz-Experte den erreichten Standard nach. Der Tilgungszuschuss wird mit der Restschuld verrechnet und verkürzt die Laufzeit.

Der Sprung auf Effizienzhaus 55 rechnet sich oft

Zwischen Effizienzhaus 85 und 55 liegen im Programm 505 fünf Prozentpunkte Tilgungszuschuss. Bei 80.000 Euro Darlehen sind das 4.000 Euro. Lassen Sie den Energieeffizienz-Experten beide Varianten durchrechnen, bevor Sie den Maßnahmenumfang festlegen.

Dämmarbeiten an einem Eigenheim in Rheinland-Pfalz
Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht über die Hausbank. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Aufträge wurden vor der Förderbestätigung erteilt.
  • Das Einkommen liegt mehr als 60 Prozent über der Landeseinkommensgrenze, dann entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.
  • Der Antrag ging an die ISB oder die Hausbank statt an die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung.
  • Die Maßnahmen erreichen keinen förderfähigen Effizienzhaus-Standard.
  • Die Immobilie wird nicht selbst genutzt, für Vermieter gelten eigene ISB-Programme.

Häufige Fragen zum ISB-Energiedarlehen

Wie heißt das ISB-Programm für die energetische Sanierung?

Programm 505, Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums. Es ist das zentrale Förderdarlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für Selbstnutzer, die ihr Eigenheim energetisch modernisieren wollen. Träger ist die ISB mit Sitz in Mainz.

Wie hoch ist das Darlehen?

Für einen Vierpersonenhaushalt bis zu 100.000 Euro. Je weiterer Person im Haushalt steigt der Höchstbetrag um 5.000 Euro. Das Land Rheinland-Pfalz verbilligt den Zins um einen Prozentpunkt gegenüber Marktkonditionen. Sondertilgungen von bis zu 10 Prozent des Darlehensbetrags sind jährlich möglich.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

Bis zu 25 Prozent für Haushalte, deren Einkommen höchstens 10 Prozent über der Landeseinkommensgrenze liegt, und bis zu 15 Prozent bei einem Einkommen bis 60 Prozent über der Grenze. Dazu kommen 5 Prozent Bonus für den Effizienzhaus-Standard 85 und weitere 5 Prozent für Effizienzhaus 55. In der Spitze sind damit 35 Prozent erreichbar.

Welche Laufzeiten gibt es?

Wählbar sind Zinsbindungen von 10, 15 oder 20 Jahren sowie eine Festschreibung bis zur Vollrückzahlung, was etwa 30 Jahren entspricht. Wer den Zins über die gesamte Laufzeit festschreibt, hat volle Kalkulationssicherheit und verzichtet dafür auf einen etwas günstigeren Einstiegssatz.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Energetische Modernisierungsmaßnahmen, die auf einen Effizienzhaus-Standard hinarbeiten: Dämmung von Wand, Dach, Kellerdecke und Bodenplatte, Fenster- und Außentürentausch, Heizungserneuerung und Lüftungsanlage. Der erreichte Standard entscheidet zugleich über die Bonusstufen beim Tilgungszuschuss.

Wo stelle ich den Antrag?

Nicht direkt bei der ISB und nicht über die Hausbank, sondern bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung. Die erteilt eine Förderbestätigung und leitet den Antrag an die ISB weiter. Der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht sein.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Die Landeseinkommensgrenzen und die Zinskonditionen ändern sich laufend, verbindlich ist die Auskunft der ISB beziehungsweise Ihrer Kreisverwaltung.