Rheinland-Pfalz ist mit seinen ländlich geprägten Regionen, Weinbergen und mittelgroßen Städten ein Bundesland mit starkem Eigenheimanteil. Viele Häuser sind 30 bis 50 Jahre alt und energetisch nicht mehr zeitgemäß. Die ISB unterstützt Eigentümer mit dem Energiedarlehen bei der Modernisierung.
Das Energiedarlehen ergänzt das ISB-Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum. Wer ein älteres Haus kauft und saniert, kann beide Programme kombinieren und so eine umfassende Förderung erhalten.
Die folgenden Abschnitte zeigen, was 2026 förderfähig ist und wie der Antrag bei der ISB läuft.
Was ist das ISB Energiedarlehen?
Das ISB Energiedarlehen ist ein zinsverbilligter Förderkredit für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Träger ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Hauptsitz in Mainz. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die zentrale Förderbank des Bundeslandes.
ISB Mainz – Förderbank von RLP
Die ISB ist die zentrale Förderbank des Landes Rheinland-Pfalz. Sie verwaltet neben dem Energiedarlehen auch das ISB-Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum, Programme für Mietwohnungsbau, Wirtschaftsförderung und Innovationsförderung.
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke, Bodenplatte
- Fenster- und Außentürenaustausch (3-fach-Verglasung)
- Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, Hybrid)
- Photovoltaik mit oder ohne Stromspeicher
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieberatung und Sanierungsfahrplan
Antrag immer vor Maßnahmenbeginn
Wer bereits Aufträge erteilt oder Material bestellt hat, ist nicht mehr antragsberechtigt. Erst nach schriftlicher Zusage durch die ISB darf konkret beauftragt werden.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | bis 100.000 Euro | pro Vorhaben |
| Auszahlung | 100 Prozent | kein Disagio |
| Laufzeit | bis 35 Jahre | flexibel |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | bis 5 Jahre | optional |
| Mindestinvestition | 10.000 Euro | pro Maßnahme |
| Kombinierbarkeit | KfW BEG | 261, 358, BAFA |
Sanierungsfahrplan einholen
Vor dem Antrag empfiehlt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) eines BAFA-zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Die Erstellung wird mit 50 Prozent vom BAFA bezuschusst und ist Voraussetzung für viele Folgeförderungen.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1
Energieberatung einholen
Beauftragen Sie einen BAFA-zertifizierten Energieeffizienz-Experten und erstellen Sie einen Sanierungsfahrplan.
- 2
Hausbank einbeziehen
Die Hausbank prüft Bonität und reicht den Antrag bei der ISB ein. Sparkassen und Volksbanken in RLP kennen das Verfahren.
- 3
Antrag einreichen
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge, Eigentumsnachweis.
- 4
Förderzusage abwarten
Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen. Erst nach Zusage Aufträge erteilen.
- 5
Sanierung umsetzen und Nachweis
Endabrechnung mit Rechnungen einreichen. Auszahlung nach Prüfung.

Häufige Fragen zum ISB Energiedarlehen
Was ist das ISB Energiedarlehen?
Das ISB Energiedarlehen ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums. Es ergänzt das ISB-Darlehen Wohneigentum für den Erwerb. Förderfähig sind Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung von Bestandsgebäuden in Rheinland-Pfalz.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 100.000 Euro Förderdarlehen mit zinsverbilligten Konditionen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Sanierungsvorhaben und dem Einkommen. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent ohne Disagio. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Wärmedämmung von Wänden, Dach, Kellerdecke und Bodenplatte, Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Hybrid), Fenster- und Außentürenaustausch, Photovoltaik, Lüftungsanlage und sonstige Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung. Sanierungen müssen den Anforderungen der ISB-Förderrichtlinie entsprechen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Es gibt keine zwingende Familien- oder Kinderpflicht. Die Selbstnutzung muss erhalten bleiben. Bei vermieteten Immobilien gibt es separate Programme für Vermieter.
Kann ich es mit der KfW kombinieren?
Ja, eine Kombination mit den BEG-Programmen der KfW (261, 358) und mit BAFA-Zuschüssen für Heizungstausch ist ausdrücklich möglich. Eine Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist nicht erlaubt. Eine fachkundige Energieberatung hilft bei der optimalen Kombination.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der ISB in Mainz gestellt, über eine durchleitende Hausbank. Vor Maßnahmenbeginn muss die schriftliche Förderzusage vorliegen. Sparkassen und Volksbanken in Rheinland-Pfalz kennen das Verfahren der ISB.
