Wohnen Aktualisiert Mai 2026

L-Bank Modernisierung Baden-Württemberg 2026 – Förderkredit für energetische Sanierung

Auf einen Blick

Die L-Bank Modernisierungsförderung stellt Eigentümern selbstgenutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg zinsverbilligte Förderdarlehen bis 100.000 Euro für die energetische Sanierung bereit. Mit BEG-Programmen kombinierbar. Antrag bei der L-Bank vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank.

BW Hausmodernisierung
Modernisierung in Baden-Württemberg: L-Bank fördert die Sanierung. Bild: KI generiert

Baden-Württemberg ist mit Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg eines der wirtschaftsstärksten Bundesländer Deutschlands. Eigenheime sind hier oft ältere Gebäude, die energetisch nicht auf dem aktuellen Stand sind. Die L-Bank, die zentrale Förderbank des Landes, unterstützt mit dem Modernisierungsdarlehen.

Das Programm ergänzt das bekannte Z15-Darlehen für den Neubau und Erwerb. Damit deckt Baden-Württemberg alle Phasen der Eigentumsbildung ab, vom Erwerb über den Neubau bis zur Modernisierung.

Die folgenden Abschnitte zeigen, was 2026 förderfähig ist und wie der Antrag bei der L-Bank läuft.

Was ist die L-Bank Modernisierungsförderung?

Die L-Bank Modernisierungsförderung ist ein zinsverbilligter Förderkredit für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg. Träger ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), die Förder­bank des Bundeslandes mit Sitz in Karlsruhe.

L-Bank in Karlsruhe und Stuttgart

Die L-Bank ist die zentrale Förderbank des Landes Baden-Württemberg mit Hauptsitzen in Karlsruhe und Stuttgart. Sie betreut Wohnraum-, Wirtschafts-, Innovations- und Infrastrukturförderung. Unter den deutschen Landesförderbanken gilt sie als besonders kundenorientiert.

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke
  • Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Hybrid)
  • Fenster- und Außentürenaustausch
  • Photovoltaik und Solarthermie
  • Barrierefreie Anpassungen
  • Sicherheitsausstattung und Smart-Home-Systeme

Vor Beauftragung beantragen

Wer vor der Förderzusage Aufträge erteilt oder Material bestellt, ist nicht antragsberechtigt. Erst nach schriftlicher Zusage darf konkret beauftragt werden.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Maximaler Kreditbetragbis 100.000 Europro Wohneinheit
Auszahlung100 Prozentkein Disagio
Laufzeitbis 35 Jahreflexibel
Zinsbindung15 oder 20 Jahrelange Zinssicherheit
Tilgungsfreie Anlaufjahrebis 5 Jahreoptional
Kombination KfW BEGja261, 358, BAFA

Optimierte Kombination

Erfolgreich kombinieren lassen sich L-Bank-Modernisierung, KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss bis 20 Prozent und BAFA-Heizungszuschuss bis 70 Prozent. Bei optimaler Kombination kann die Eigenbelastung auf 30 Prozent der Bruttosanierungskosten sinken.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Sanierungsfahrplan erstellen

    Beauftragen Sie einen BAFA-zertifizierten Energieeffizienz-Experten.

  2. 2

    Hausbank wählen

    Sparkassen und Volksbanken in BW kennen das L-Bank-Verfahren.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge.

  4. 4

    Förderzusage abwarten

    Bearbeitungsdauer 6 bis 12 Wochen. Erst nach Zusage Aufträge erteilen.

  5. 5

    Modernisieren und Nachweis

    Endabrechnung mit Rechnungen einreichen. Auszahlung nach Prüfung.

Photovoltaik BW
Photovoltaikanlage auf einem BW-Eigenheim: Auch PV ist Teil der L-Bank-Förderung. Bild: KI generiert

Häufige Fragen zur L-Bank Modernisierung

Was ist die L-Bank Modernisierungsförderung?

Die L-Bank Modernisierungsförderung ist ein zinsverbilligter Förderkredit für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg. Träger ist die L-Bank, die Landeskreditbank Baden-Württemberg, mit Hauptsitz in Karlsruhe. Sie ergänzt das Z15-Darlehen für den Neubau.

Wie hoch ist das Darlehen?

Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Förderzinssatz wird taggenau bei Antragstellung festgelegt und liegt deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Eine Kombination mit BEG-Programmen der KfW ist möglich.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind energetische Sanierung (Dämmung, Heizung, Fenster), barrierefreie Anpassungen, Sicherheitsausstattung und allgemeine Werterhaltung. Bei energetischen Sanierungen ist ein Sanierungsfahrplan eines BAFA-Experten empfehlenswert.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Familien werden bevorzugt, aber auch Einzelpersonen ohne Kinder sind förderfähig. Die Bruttoeinkommensgrenzen orientieren sich am baden-württembergischen Wohnraumförderungsgesetz.

Wie kombiniere ich mit der KfW?

Eine Kombination mit den KfW-Programmen 261 (BEG Wohngebäude) und 358 (Ergänzungskredit) ist ausdrücklich möglich. Beim Heizungstausch ist der BAFA-Zuschuss bis 70 Prozent attraktiv. Eine fachkundige Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten hilft bei der optimalen Programmwahl.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird bei der L-Bank in Karlsruhe oder Stuttgart gestellt, in der Regel über eine durchleitende Hausbank. Vor Maßnahmenbeginn muss die schriftliche Förderzusage vorliegen. Sparkassen und Volksbanken in Baden-Württemberg kennen das L-Bank-Verfahren.

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