Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

L-Bank Modernisierung Baden-Württemberg 2026: die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz zu 1,00 Prozent

Auf einen Blick

Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung nicht über ein eigenständiges Modernisierungsdarlehen, sondern über die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz der L-Bank. Sie bringt 1,00 Prozent Sollzins, bis zu 120.000 Euro bei einer Gesamtsanierung und einen Tilgungszuschuss bis 3.600 Euro. Der Haken: Sie setzt eine bewilligte Z15-Basisförderung voraus, und die gibt es nur für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Bearbeitungszeit derzeit mindestens ein Jahr.

Modernisierung eines Wohnhauses in Baden-Württemberg
Die L-Bank fördert die Sanierung nur als Aufsatz auf die Eigentumsfinanzierung BW. Bild: KI generiert

Wer in Baden-Württemberg nach einem Landesdarlehen für die Sanierung des eigenen Hauses sucht, stößt schnell auf ein Missverständnis: Ein allgemeines Modernisierungsprogramm für Privatpersonen hat die L-Bank nicht im Angebot. Was es gibt, ist eine Zusatzfinanzierung, die auf der Familienförderung aufsetzt.

Das schränkt den Kreis der Berechtigten deutlich ein, macht die Konditionen für die Berechtigten aber sehr attraktiv. Ein Prozent Sollzins liegt weit unter allem, was andere Landesförderbanken derzeit bieten, und obendrauf kommt ein Tilgungszuschuss.

Die folgenden Abschnitte zeigen, wie die beiden Bausteine zusammenhängen, welche Konditionen gelten und was Eigentümer ohne Z15-Anspruch stattdessen nutzen können.

Wie hängen Z15-Darlehen und Zusatzfinanzierung zusammen?

Das Z15-Darlehen aus dem Programm Eigentumsfinanzierung BW ist die Basisförderung. Es finanziert den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims mit 1,00 Prozent Sollzins über 15 Jahre Zinsbindung, 2,25 Prozent Tilgung und 24 tilgungsfreien Monaten. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Der Darlehensrahmen hängt von der Haushaltsgröße ab und erreicht bei einem Vierpersonenhaushalt bis zu 344.500 Euro.

Die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz setzt darauf auf. Sie richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Voraussetzung ist, dass die Basisbewilligung vorliegt und nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

Ohne Kind kein Zugang

Das Z15-Darlehen verlangt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ein innerhalb von sechs Monaten erwartetes Kind. Kinderlose Paare und Alleinstehende kommen an die Zusatzfinanzierung deshalb nicht heran, unabhängig von Einkommen und Sanierungsvorhaben.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Darlehen Gesamtsanierungbis 120.000 EuroStandard Sanierung Plus oder Denkmal
Darlehen Einzelmaßnahmenbis 50.000 Euroeinzelne energetische Maßnahmen
Sollzins1,00 Prozent p. a.deutlich unter Marktniveau
Zinsbindung10 Jahrefest über die gesamte Zinsbindung
Tilgung3 Prozent jährlichnach zwei tilgungsfreien Jahren
Tilgungszuschuss Gesamtsanierungbis 3.600 Euronicht rückzahlbar
Tilgungszuschuss Einzelmaßnahmenbis 1.500 Euronur mit Sanierungsfahrplan
Abrufzeitraum12 Monateab Zusage

Der Unterschied zwischen 120.000 und 50.000 Euro entscheidet sich am energetischen Ergebnis, nicht an der Rechnungssumme. Wer den Standard Sanierung Plus erreicht, also den Primärenergiebedarf um 30 Prozent und den Transmissionswärmeverlust um 15 Prozent senkt, bekommt den großen Rahmen. Für Baudenkmale gilt die Kategorie Denkmal mit einer zulässigen Überschreitung des Primärenergiebedarfs um bis zu 60 Prozent. Alles darunter läuft als Einzelmaßnahme.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Dämmung von Außenwänden und Dach
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung der Heizungsanlage, ausschließlich nicht-fossile Systeme
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Gesamtsanierung nach dem Standard Sanierung Plus
  • Sanierung von Baudenkmalen nach der Kategorie Denkmal

Keine fossilen Heizungen

Eine neue Gasheizung ist in diesem Programm nicht förderfähig, auch nicht als Übergangslösung. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz.

Was tun ohne Z15-Anspruch?

Für alle, die kein minderjähriges Kind im Haushalt haben, bleibt die Bundesförderung der praktikable Weg. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gelten dort diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist die Alternative, wenn kein Zuschuss infrage kommt: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gilt ein Entweder-oder.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Basisförderung prüfen

    Ohne bewilligtes Z15-Darlehen gibt es die Zusatzfinanzierung nicht. Die Basisbewilligung darf zum Zeitpunkt des Zusatzantrags nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

  2. 2

    Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Die L-Bank verlangt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er legt fest, ob das Vorhaben den Standard Sanierung Plus erreicht oder als Einzelmaßnahme läuft, und das entscheidet über 120.000 oder 50.000 Euro Darlehensrahmen.

  3. 3

    Antrag über das L-Bank-Portal stellen

    Die Antragstellung läuft online. Die L-Bank leitet den Antrag automatisch an die zuständige Wohnraumförderungsstelle des Landkreises oder der Stadt weiter, die die Angaben prüft.

  4. 4

    Wartezeit einplanen

    Rechnen Sie mit mindestens einem Jahr bis zur Zusage. Wer den Handwerker vorher beauftragt, verliert die Förderung, deshalb muss die Bauplanung diese Wartezeit abbilden.

  5. 5

    Mittel innerhalb von 12 Monaten abrufen

    Nach der Zusage haben Sie zwölf Monate Zeit, das Darlehen abzurufen. Der Tilgungszuschuss wird nach Nachweis der erreichten Standards mit der Restschuld verrechnet.

Ein Jahr Wartezeit ist die eigentliche Hürde

Die L-Bank weist selbst auf erhebliche Bearbeitungsverzögerungen hin. Wer eine Immobilie mit defekter Heizung kauft, kann nicht zwölf Monate warten. In dem Fall ist die Bundesförderung die realistischere Wahl, weil sie deutlich schneller entschieden wird.

Energetische Sanierung eines Altbaus in Baden-Württemberg
Der Standard Sanierung Plus entscheidet über 120.000 statt 50.000 Euro Darlehensrahmen. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Es gibt keine Z15-Basisförderung, oder ihre Bewilligung liegt mehr als zehn Jahre zurück.
  • Kein minderjähriges Kind im Haushalt, damit entfällt bereits die Basisförderung.
  • Der Handwerkervertrag wurde vor der Zusage unterschrieben.
  • Es soll eine fossile Heizung eingebaut werden.
  • Der Energieeffizienz-Experte wurde nicht eingebunden, obwohl das Programm ihn zwingend verlangt.

Häufige Fragen zur L-Bank-Modernisierungsförderung

Gibt es bei der L-Bank ein eigenständiges Modernisierungsdarlehen?

Nein. Für Privatpersonen führt die L-Bank kein selbstständiges Modernisierungsprogramm. Die energetische Sanierung wird über die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz gefördert, und die setzt eine bewilligte Basisförderung aus dem Programm Eigentumsfinanzierung BW voraus, das sogenannte Z15-Darlehen. Ohne Z15 gibt es diese Zusatzfinanzierung nicht.

Wie hoch ist die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz?

Bis zu 120.000 Euro bei einer Gesamtsanierung nach dem Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro bei einzelnen Maßnahmen. Der Sollzins liegt bei 1,00 Prozent mit zehn Jahren Zinsbindung. Getilgt wird mit 3 Prozent jährlich nach zwei tilgungsfreien Jahren.

Gibt es einen Tilgungszuschuss?

Ja. Bei einer Gesamtsanierung sind bis zu 3.600 Euro Tilgungszuschuss möglich. Bei Einzelmaßnahmen in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan sind es bis zu 1.500 Euro. Der Zuschuss verringert die Restschuld und muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das Z15-Basisdarlehen?

Antragsteller brauchen mindestens ein minderjähriges Kind oder erwarten innerhalb der nächsten sechs Monate ein Kind, dürfen kein angemessenes Wohneigentum besitzen und müssen die Einkommensgrenzen des Landes einhalten. Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen und selbst bewohnt werden. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent nach 24 tilgungsfreien Monaten.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Dämmung von Wand und Dach, Austausch von Fenstern und Außentüren, Erneuerung der Heizung sowie der Einbau einer Lüftungsanlage. Wichtig: Nur nicht-fossile Heizsysteme werden gefördert, eine neue Gasheizung fällt heraus. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Lange. Die L-Bank weist wegen hoher Nachfrage und begrenzter Fördermittel selbst auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr hin. Wer schneller Geld braucht, plant eine Zwischenfinanzierung über die Hausbank ein oder greift auf die Bundesförderung zurück, die deutlich schneller entschieden wird.

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Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich ist allein die Konditionenübersicht der L-Bank.