Während die SIKB Junge Familien Förderung den Neubau und Erstkauf neuer Wohneinheiten subventioniert, gibt es im Saarland mit der Bestandsimmobilien-Förderung ein eigenes Programm für den Kauf gebrauchter Immobilien. Damit deckt das Bundesland alle Phasen der Eigentumsbildung ab.
Das Programm zielt auf Familien, die im Saarland eine bestehende Immobilie kaufen wollen, ohne sie zwingend zu modernisieren. Wer modernisieren möchte, kann die SIKB-Förderung gut mit dem KfW-Kredit 308 „Jung kauft Alt" kombinieren.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist und wie der Antrag bei der SIKB läuft.
Was ist die SIKB Bestandsförderung?
Die SIKB Saarländische Wohnraumförderung Erwerb von Bestandsimmobilien ist ein zinsverbilligter Förderkredit für Familien, die im Saarland eine bestehende Immobilie kaufen. Anders als das Junge-Familien-Sonderprogramm (für Neubau) ist hier auch der Kauf älterer Häuser ohne Sanierungspflicht förderfähig.
Saarländische Wohnraumförderung
Die saarländische Wohnraumförderung umfasst mehrere Säulen: Eigentumsförderung (Neubau und Bestand), Mietwohnungsbauförderung und Sanierungsförderung. Die SIKB ist die ausführende Förderbank für alle diese Programme.
Wer ist antragsberechtigt?
- Familien mit Kindern und sonstige Haushalte mit mittlerem Einkommen
- Hauptwohnsitz im Saarland oder geplante Verlegung
- Bruttoeinkommen unter den Landeseinkommensgrenzen
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
- Mindestens 15 Prozent Eigenkapital, davon bis 5 Prozent Eigenleistung
- Bestandsimmobilie (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, ETW)
Vermietete Objekte ausgeschlossen
Gefördert wird ausschließlich der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben will, ist nicht antragsberechtigt. Auch eine Vermietung an Angehörige zählt als Nichtselbstnutzung.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Förderzinssatz | 1,0 % p.a. | fest über Laufzeit |
| Maximaler Kreditbetrag | bis 150.000 Euro | einkommensabhängig |
| Laufzeit | bis 30 Jahre | flexibel |
| Selbstnutzungspflicht | 15 Jahre | grundbuchlich gesichert |
| Eigenkapital | ≥ 15 % | Eigenleistung möglich |
| Kombination mit KfW 308 | ja | für Sanierung |
Mit KfW 308 für Altbau kombinieren
Wer eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie der Energieklasse F, G oder H im Saarland kauft, sollte SIKB-Bestandsförderung mit KfW 308 „Jung kauft Alt" kombinieren. Die KfW gibt zusätzlich bis zu 150.000 Euro für den Kaufpreis. Beide Programme ergänzen sich ideal.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1
SIKB-Beratung
Vereinbaren Sie einen Termin bei der SIKB in Saarbrücken. Klären Sie Förderfähigkeit und Programmwahl.
- 2
Hausbank wählen
Sparkassen und Volksbanken im Saarland kennen das SIKB-Verfahren.
- 3
Antrag einreichen
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Kaufvertragsentwurf, Energieausweis, Eigenkapitalnachweis.
- 4
Förderzusage abwarten
Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen. Erst nach Zusage Kaufvertrag unterschreiben.
- 5
Auszahlung
Direkte Auszahlung an Sie oder den Verkäufer beim Notartermin.

Häufige Fragen zur SIKB Bestandsförderung
Was ist die SIKB Bestandsförderung?
Die SIKB Saarländische Wohnraumförderung Erwerb von Bestandsimmobilien ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien, die im Saarland eine bestehende Immobilie kaufen wollen. Anders als die Junge-Familien-Förderung (für Neubau) richtet sich dieses Programm an den Bestandskauf. Träger ist die SIKB.
Wie hoch ist das Darlehen?
Das Darlehen liegt typischerweise zwischen 50.000 und 150.000 Euro, abhängig von Einkommen und Kaufpreis. Der Förderzinssatz ist mit 1 Prozent fest über die gesamte Laufzeit. Familien können zusätzlich einen Tilgungsnachlass je Kind beantragen.
Welche Immobilien sind förderfähig?
Förderfähig sind Bestandsimmobilien in Saarbrücken und anderen Saarland-Gemeinden: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden. Bei sehr schlechtem energetischen Zustand wird ergänzend zur Modernisierung beraten.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern und sonstige Haushalte mit mittlerem Einkommen, die im Saarland selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen. Die Bruttoeinkommensgrenze richtet sich nach den saarländischen Richtlinien. Für eine vierköpfige Familie liegt sie bei rund 70.000 Euro.
Welche Kombinationen sind möglich?
Eine Kombination mit den KfW-Programmen 124, 261, 300 und 308 ist ausdrücklich möglich. Bei einem sanierungsbedürftigen Bestand ist die Kombination mit KfW 308 „Jung kauft Alt" attraktiv: SIKB-Förderung für den Erwerb plus KfW-Förderung für die Sanierung.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der SIKB gestellt. Die SIKB bietet eine kostenlose Förderberatung in Saarbrücken oder online. Eine durchleitende Hausbank ist beteiligt. Hotline der SIKB: 0681–3033–333.
