Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

SIKB Wohnraumförderung Saarland 2026: 1,0 Prozent, über die ganze Laufzeit

Auf einen Blick

Die Saarländische Wohnraumförderung vergibt Tilgungsdarlehen mit einem festen Zinssatz von 1,0 Prozent nominal und Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums sind bis zu 75.000 Euro möglich, höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach Kreditvariante kommen Tilgungszuschüsse dazu. Der Antrag geht direkt an die SIKB, die Ihre Hausbank als Teilfinanzierungspartner einbindet.

Familienhaus im Saarland
Ein Prozent über 30 Jahre gehört zu den günstigsten Landeskonditionen bundesweit. Bild: KI generiert

Das Saarland fördert Wohneigentum über eine Konstruktion, die man selten findet: einen festen Zinssatz von einem Prozent, und zwar nicht für zehn Jahre, sondern für die gesamte Laufzeit von bis zu drei Jahrzehnten. Kein Zinsänderungsrisiko, keine Anschlussfinanzierung.

Eine Transparenzanmerkung gehört an den Anfang. Die SIKB veröffentlicht die Details ihrer Kreditvarianten in Merkblättern, die nicht in maschinenlesbarer Volltextform vorliegen. Konkrete Prozentsätze für Tilgungszuschüsse je Kind kursieren im Netz, ließen sich aber nicht gegen eine offizielle Quelle bestätigen. Wir geben sie deshalb hier bewusst nicht als gesichert aus.

Die folgenden Abschnitte zeigen, was belegt ist, wer gefördert wird und wie der Antragsweg läuft.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Zinssatz1,0 Prozent nominalfest, Tilgungsdarlehen
Laufzeitbis 30 Jahre
Modernisierungsdarlehenbis 75.000 Eurohöchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten
Tilgungszuschüsseje nach KreditvarianteHöhe bei der SIKB erfragen
Zuschussauszahlungüber mehrere Jahre verteiltals barer Zuschuss
Antragswegdirekt bei der SIKBHausbank als Teilfinanzierungspartner

Was ein Prozent über 30 Jahre bedeutet, zeigt der Vergleich: Bei 150.000 Euro Darlehen und einem Marktzins von 4 Prozent liegt die Zinsdifferenz im ersten Jahr bei 4.500 Euro. Über die Laufzeit summiert sich das zu einem Betrag, der den Wert mancher Zuschussprogramme deutlich übersteigt.

Tilgungszuschüsse vor der Planung schriftlich bestätigen lassen

Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben einen Tilgungszuschuss bekommt, hängt an der gewählten Kreditvariante. Lassen Sie sich das im Beratungsgespräch schriftlich geben, bevor Sie mit einer Zahl kalkulieren.

Wer wird gefördert?

Die saarländische Wohnraumförderung ist breiter aufgestellt als die klassische Familienförderung anderer Länder:

  • Familien und andere Haushalte mit Kindern
  • Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegegrad
  • Ältere Menschen
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen
  • Auszubildende und Studierende, über die Programme Junges Wohnen

Der gemeinsame Nenner: Gefördert wird, wer sich am freien Wohnungsmarkt nicht angemessen versorgen kann. Entsprechend gelten Einkommensgrenzen, die das Land festlegt.

Welche Vorhaben werden gefördert?

  • Neubau und Erwerb von Wohnraum, auch zur Vermietung
  • Erwerb und Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums
  • Gruppenwohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Wohnraum für Studierende und Auszubildende

Für den Altbaukauf gibt es einen eigenen Weg

Wer ein sanierungsbedürftiges Haus der Energieklasse F, G oder H kauft, sollte parallel Jung kauft Alt prüfen. Die SIKB leitet dieses Bundesprogramm durch, und die Kreditbeträge steigen dort ab dem 3. August 2026 auf bis zu 180.000 Euro.

Was kommt vom Bund dazu?

Landesdarlehen und Bundeszuschüsse dürfen nicht dieselbe Rechnung fördern, lassen sich aber auf verschiedene Bausteine verteilen. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Wo kein Zuschuss greift, bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Einkommensgrenze klären

    Die saarländische Wohnraumförderung richtet sich an Haushalte, die sich am freien Markt nicht angemessen versorgen können. Die Grenzen legt das Land fest, die SIKB prüft sie im Beratungsgespräch kostenlos vorab.

  2. 2

    Passende Kreditvariante wählen

    Für Neubau und Erwerb gilt die Eigentumsförderung, für die Sanierung das Modernisierungsdarlehen mit bis zu 75.000 Euro. Die Tilgungszuschüsse hängen an dieser Wahl, deshalb gehört sie an den Anfang.

  3. 3

    Antrag bei der SIKB stellen

    Der Antrag geht direkt an die Saarländische Investitionskreditbank, nicht über die Hausbank. Die SIKB bindet Ihre Bank anschließend als Teilfinanzierungspartner ein.

  4. 4

    Zusage vor Vertragsabschluss abwarten

    Erst nach der schriftlichen Zusage werden Bau- oder Kaufvertrag unterschrieben. Ein vorher geschlossener Vertrag kostet die Förderung.

  5. 5

    Auszahlung des Zuschussanteils einplanen

    Zuschüsse zahlt das Saarland als bare Zuschüsse verteilt über mehrere Jahre aus. Sie entlasten also die laufende Rate, statt die Baukasse zu füllen.

Die Beratung ist kostenlos und lohnt sich hier besonders

Weil die Details der Kreditvarianten nicht öffentlich abrufbar sind, ersetzt das Beratungsgespräch bei der SIKB in diesem Fall echte Recherche. Telefon 0681 3033-333, E-Mail wohnungsbau@sikb.de.

Neubau eines Familienhauses im Saarland
Der Antrag geht direkt an die SIKB, die Hausbank kommt als Teilfinanzierer dazu. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Das Einkommen überschreitet die saarländischen Grenzen.
  • Bau- oder Kaufvertrag wurden vor der Förderzusage geschlossen.
  • Die Immobilie liegt außerhalb des Saarlandes.
  • Die Selbstnutzung ist nicht dauerhaft angelegt.
  • Die Finanzierung des nicht geförderten Anteils über die Hausbank steht nicht.

Häufige Fragen zur saarländischen Wohnraumförderung

Wie heißt das saarländische Familienprogramm genau?

Die Kredite laufen unter dem Dach der Saarländischen Wohnraumförderung, für Selbstnutzer vor allem als Kredit Eigentumsförderung. Abgewickelt werden sie von der Saarländischen Investitionskreditbank in Saarbrücken. Ein eigenständiges Programm mit dem Namen Junge Familien Sonderprogramm führt die SIKB nicht, gefördert werden Familien und andere Haushalte mit Kindern innerhalb dieses Rahmens.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Die Kredite der saarländischen Wohnraumförderung sind Tilgungsdarlehen mit einem festen Zinssatz von nominal 1,0 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 30 Jahre. Das ist eine der günstigsten Landeskonditionen bundesweit, weil der Satz nicht nach zehn oder zwanzig Jahren neu verhandelt wird.

Gibt es Tilgungszuschüsse für Kinder?

Je nach gewählter Kreditvariante sind Tilgungszuschüsse möglich, und Familien mit Kindern gehören ausdrücklich zur Zielgruppe. Die konkrete Höhe legt die SIKB in den programmspezifischen Merkblättern fest, die nicht öffentlich in Volltextform vorliegen. Lassen Sie sich den für Ihr Vorhaben geltenden Satz vor der Finanzierungsplanung von der SIKB bestätigen.

Was gilt für die Modernisierung?

Für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums gewährt die SIKB Darlehen von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 75.000 Euro. Auch hier gilt der Zinssatz von 1,0 Prozent nominal über die gesamte Laufzeit, die bis zu 30 Jahre betragen kann. Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen des Saarlandes.

Wer wird gefördert?

Familien und andere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder Pflegegrad, ältere Menschen, wohnungslose Personen sowie Auszubildende und Studierende. Die Förderung richtet sich an Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Wo stelle ich den Antrag?

Direkt bei der SIKB, die Ihre Hausbank als Teilfinanzierungspartner einbindet. Das unterscheidet das Saarland von den Ländern mit reinem Hausbankverfahren. Die SIKB berät kostenlos unter 0681 3033-333 oder per E-Mail an wohnungsbau@sikb.de.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Die programmspezifischen Merkblätter der SIKB liegen nur als PDF vor. Verbindlich sind sie sowie die Auskunft der SIKB unter 0681 3033-333.