Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

WIBank Modernisierung Hessen 2026: der Weg führt über das Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Auf einen Blick

Hessen hat kein eigenes Modernisierungsdarlehen für Selbstnutzer. Das Modernisierungsprogramm der WIBank gilt Mietwohnungen. Wer als Selbstnutzer Landesmittel für die Sanierung will, kombiniert sie mit dem Kauf: Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb finanziert bis zu 200.000 Euro zu 1,60 Prozent über 20 Jahre Zinsbindung und rechnet Modernisierungskosten in die förderfähige Summe ein. Die Einkommensgrenzen sind allerdings eng: 51.405 Euro brutto für einen Zweipersonenhaushalt.

Modernisierung eines Wohnhauses in Hessen
Modernisierungskosten sind in Hessen nur beim Bestandserwerb förderfähig. Bild: KI generiert

Die Suche nach einem hessischen Modernisierungsdarlehen führt zuverlässig auf das Programm Soziale Wohnraumförderung, Modernisierung von Mietwohnungen. Der Name sagt es bereits: Es richtet sich an Vermieter, nicht an Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

Für Selbstnutzer gibt es einen anderen Weg, und er ist an eine Bedingung geknüpft. Modernisierungskosten sind förderfähig, wenn sie beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie anfallen. Dann zählen sie zur förderfähigen Gesamtsumme des Hessen-Darlehens Bestandserwerb.

Die folgenden Abschnitte zeigen die Konditionen, die vergleichsweise strengen Einkommensgrenzen und was Eigentümer ohne Kaufvorgang stattdessen nutzen.

Konditionen des Hessen-Darlehens Bestandserwerb

ParameterWertHinweis
Darlehenshöhe30.000 bis 200.000 Eurohöchstens 50 Prozent der Gesamtkosten
Sollzins1,60 Prozenteffektiv 1,71 Prozent
Zinsbindung20 Jahrefest
Gesamtlaufzeitrund 28 Jahre
Tilgung3 Prozent jährlichnach einem tilgungsfreien Anlaufjahr
Eigenkapitalmindestens 10 Prozentder Gesamtkosten
Grundbuchnachrangige Eintragungdie Hauptfinanzierung wird dadurch oft günstiger
Sondertilgungjederzeit möglichohne Vorfälligkeitsentschädigung

Zwei Details sind in der Praxis mehr wert, als sie klingen. Die nachrangige Grundbucheintragung lässt der Hauptfinanzierung den ersten Rang, was die Bankkonditionen dort häufig verbessert. Und Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung geben Ihnen die Freiheit, das Darlehen bei einer Erbschaft oder einem Bonus vorzeitig zu drücken.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Hier liegt die eigentliche Hürde. Die hessischen Grenzen sind deutlich niedriger als in vergleichbaren Landesprogrammen anderer Bundesländer:

HaushaltBruttoeinkommen im Jahr
Eine Person30.565 Euro
Zwei Personen51.405 Euro
Drei Personen61.826 Euro
Vier Personen72.247 Euro

Je weiterer Person im Haushalt kommen 10.421 Euro dazu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Der Kinderzuschlag fällt damit auffällig knapp aus, er verschiebt die Grenze kaum.

Zwei durchschnittliche Gehälter reichen oft schon nicht

Bei 51.405 Euro brutto für zwei Personen fällt ein Paar mit zwei mittleren Einkommen in der Regel heraus. Prüfen Sie diese Grenze zuerst, bevor Sie Zeit in die Objektsuche stecken.

Welche Immobilien sind förderfähig?

  • Erwerb bestehenden Wohnraums zur erstmaligen Wohneigentumsbildung
  • Höchstens zwei Wohneinheiten innerhalb der Immobilie
  • Selbstnutzung durch den Antragsteller
  • In der Regel höchstens 200 Quadratmeter Wohnfläche, Ausnahmen sind möglich
  • Guter baulicher Zustand oder Herstellbarkeit zu angemessenen Kosten durch Umbau, Modernisierung und Instandsetzung

Die Formel für die Modernisierung

Nicht das schlechte Haus wird gefördert, sondern das Haus, das sich zu angemessenen Kosten in einen guten Zustand bringen lässt. Eine Ruine fällt heraus, ein sanierungsbedürftiges Haus mit realistischem Kostenplan nicht. Das unterscheidet Hessen deutlich von Programmen wie Jung kauft Alt, die gerade auf die schlechtesten Energieklassen zielen.

Was tun ohne Kaufvorgang oder über der Einkommensgrenze?

Dann bleibt die Bundesförderung. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Wer kauft, sollte außerdem das Hessengeld prüfen, den hessischen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Und wer keinen Zuschuss bekommt, nutzt den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Einkommensgrenze zuerst prüfen

    Die hessischen Grenzen sind niedriger als in den meisten anderen Ländern. Ein Zweipersonenhaushalt darf 51.405 Euro brutto im Jahr nicht überschreiten, je Kind kommen nur 924 Euro dazu. Diese Prüfung entscheidet über alles Weitere.

  2. 2

    Objekt und Modernisierungsbedarf bewerten

    Der Wohnraum muss in gutem baulichem Zustand sein oder sich durch Umbau, Modernisierung und Instandsetzung zu angemessenen Kosten dorthin bringen lassen. Lassen Sie den Bedarf vor der Kaufverhandlung schätzen, denn diese Kosten zählen zur förderfähigen Summe.

  3. 3

    Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle stellen

    Zuständig ist die Stelle am Ort des Kaufvorhabens, nicht die WIBank und nicht die Hausbank. Welche das ist, sagt Ihnen die Kreis- oder Stadtverwaltung.

  4. 4

    Bewilligung vor dem Notartermin abwarten

    Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung nicht abgeschlossen sein. Das ist der häufigste Fehler, und er kostet die gesamte Förderung.

  5. 5

    Hauptfinanzierung nachrangig aufbauen

    Das Hessen-Darlehen wird nachrangig ins Grundbuch eingetragen. Weisen Sie Ihre Bank darauf hin, das verbessert häufig die Konditionen der Hauptfinanzierung.

Der Notartermin ist die harte Grenze

Anders als bei Sanierungsprogrammen zählt hier nicht der Baubeginn, sondern die notarielle Beurkundung. Verkäufer drängen oft auf einen schnellen Termin. Wer die Bewilligung noch nicht hat, sollte das offen ansprechen, statt zu unterschreiben und die Förderung zu verlieren.

Sanierung eines Bestandshauses in Hessen
Zuständig ist die Wohnungsbauförderstelle am Ort des Kaufvorhabens. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Das Bruttoeinkommen überschreitet die hessische Grenze, was bei zwei mittleren Gehältern schnell passiert.
  • Der notarielle Kaufvertrag war vor der Bewilligung geschlossen.
  • Die Immobilie hat mehr als zwei Wohneinheiten.
  • Der Sanierungsbedarf lässt sich nicht zu angemessenen Kosten beheben.
  • Es liegt gar kein Erwerb vor, sondern nur eine Sanierung am bereits vorhandenen Eigentum.

Häufige Fragen zur hessischen Modernisierungsförderung

Gibt es bei der WIBank ein Modernisierungsdarlehen für Selbstnutzer?

Nein, kein eigenständiges. Das Modernisierungsprogramm der WIBank gehört zur sozialen Wohnraumförderung und richtet sich an die Modernisierung von Mietwohnungen, also an Vermieter. Selbstnutzer finanzieren Modernisierungskosten über das Hessen-Darlehen Bestandserwerb mit, wenn sie eine Gebrauchtimmobilie kaufen.

Wie hoch ist das Hessen-Darlehen Bestandserwerb?

Bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 30.000 und höchstens 200.000 Euro. Der Sollzins liegt bei 1,60 Prozent, der Effektivzins bei 1,71 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 20 Jahre, die Gesamtlaufzeit rund 28 Jahre. Getilgt wird mit 3 Prozent jährlich nach einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Sie sind eng. Ein Einpersonenhaushalt darf höchstens 30.565 Euro brutto im Jahr verdienen, ein Zweipersonenhaushalt 51.405 Euro. Je weiterer Person kommen 10.421 Euro dazu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Wer darüber liegt, kommt für dieses Darlehen nicht infrage und weicht auf die Bundesprogramme aus.

Sind Modernisierungskosten förderfähig?

Ja, im Rahmen des Erwerbs. Gefördert wird bestehender Wohnraum, der sich in gutem baulichem Zustand befindet oder durch Umbauten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen guten Zustand versetzen lässt. Diese Kosten fließen in die förderfähige Gesamtsumme ein.

Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?

Höchstens zwei Wohneinheiten innerhalb der Immobilie, Selbstnutzung und in der Regel höchstens 200 Quadratmeter Wohnfläche, wobei Ausnahmen möglich sind. Gefördert wird der Erwerb zur erstmaligen Wohneigentumsbildung. Mindestens 10 Prozent Eigenkapital sind nachzuweisen.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle am Ort des Kaufvorhabens, nicht über die Hausbank und nicht direkt bei der WIBank. Entscheidend: Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung nicht abgeschlossen sein.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Zinssätze und Einkommensgrenzen ändern sich, verbindlich sind die Richtlinie des Landes Hessen und die Auskunft Ihrer Wohnungsbauförderstelle.